Planung der Grubenbauverwahrung im Lagerstättenteil Kiesholz der Lagerstätte Marienberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1221081-J62
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Grubenbauverwahrung im Lagerstättenteil Kiesholz der Lagerstätte Marienberg
Es sind Planungsleistungen im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 7 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3 und optional in der Leistungsphase 8 zu erbringen.
Wismut GmbH
Projektträger Wismut-Altstandorte
09117 Chemnitz
Der Begriff „Kiesholz“ bezeichnet ein Waldgebiet zwischen Marienberg und Wolkenstein im Mittleren Erzgebirge und ist Teil der Lagerstätte Marienberg. Der projektrelevante Teil des Kiesholzes liegt innerhalb der Gemarkungen der Wolkensteiner Ortsteile Hilmersdorf und Gehringswalde. Bearbeitungsschwerpunkt sind die durch die SAG Wismut aufgewältigten und erweiterten Schächte 70, 71, 85, 106, 107 und Alte Schmiede.
Für das Vorhaben wurde folgender Leistungsumfang nach HOAI 2021 abgeschätzt:
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne von § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 7.
Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne von § 43 HOAI, Anlage 12:
zu Leistungsphase 2:
2.1 Beschaffung Unterlagen: Beschaffung der relevanten Auszüge aus Grundbuch, Kataster sowie anderen amtlichen Unterlagen;
2.2 Archivrecherche: Recherche aller Informationen innerhalb der Projektgrenzen (u. a. Archiv Wismut und Bergarchiv Freiberg);
2.3 Bergschadenkundliche Bewertung: Bergschadenkundliche Bewertung nach Klassifikation der Sicherungsstufen/Risikoklassen innerhalb der Projektgrenzen unter Beachtung der aktuellen Nutzung u. Ableitung des gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarfs;
2.4 Vermessung: Vorbereitung, Ausführung u. Auswertung der für die weitere Planung zusätzlich erforderlichen Vermessungsleistungen;
2.5 Befahrung der Schadstellen: Gemeinsame Befahrung der Schadstellen mit dem Auftraggeber.
zu Leistungsphase 3:
3.1 Beschaffung Zustimmung der Eigentümer: Beschaffung u. Nachweis der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer zur Nutzung der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Grundstücke;
3.2 Mitwirkung Genehmigungsanträge: Mitwirkung bei der Erstellung v. Unterlagen für ggf. erforderliche Genehmigungsanträge im Zusammenhang mit Eingriffen in betroffenen Forstflächen, Gehölzinseln und Einzelbäume.
optional zu Leistungsphase 8:
8.1 Örtliche Bauüberwachung (24 Monate): Vorbereitung, Durchführung u. Protokollierung der Bauberatungen; Überwachen der Ausführung der Bauleistung; Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen u. Prüfen der Aufmaße; Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme; Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; Mitwirken bei der Abnahme v. Leistungen u. Lieferungen;
8.2 Prüfen v. Nachträgen: Prüfen v. Nachtragsangeboten der Bauausführenden auf rechnerische, sachliche u. fachtechnische Richtigkeit, einschl. Begründung der Erforderlichkeit nach VOB/B;
8.3 Ingenieurgeologische Begleitung: Ing.-geol. Bewertung u. Abnahme v. Verwahrungshorizonten;
8.4 Vermessungseinsatz: Vorbereitung, Ausführung u. Auswertung der für die Bauausführung sowie für Erstellung der Verwahrungsdokumentation erforderlichen Vermessungsleistungen;
8.5 Videosondierungen: Vorbereitung, Durchführung u. Auswertung inkl. Ergebnisbericht in Kurzform; bis 30 m Teufe inkl. Erstellung Kurzbericht je Sondierung bzw. Einsatztag; digitale Aufzeichnung u. Übergabe auf Datenträger; Umfang: bis zu 6 Einzelsondierungen je Einsatztag inkl. An-/Abfahrt;
8.6 Verwahrungsdokumentation: Erstellung der Verwahrungsdokumentation inkl. Risswerk unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das Sächsische Oberbergamt (Merkblatt für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwahrungsarbeiten (Stand: Januar 2019); Darstellung als Zusammenfassung in einem Dokument;
8.7 Gleitende Projektierung: Fortschreibung der Ausführungsplanung infolge v. Erkenntnissen, die im Zuge der Erkundung und Aufwältigung der Grubenbaue gewonnen werden u. eine Anpassung der bestehenden Plangrundlagen erforderlich machen; Leistungsbestandteile: Ortsbesichtigung, Erstellung v. Planunterlagen, Erstellung eines Nachtrags-LVs und Erstellung v. Zeichnungen;
8.8 Öffentlichkeitsarbeit: Projektvorstellung in der Gemeinde, (1 Termin, ggf. abends).
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 1.980.000,00 € (netto).
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 7 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung der einzelnen Besonderen Leistungen in der Leistungsphase 8 ist für den Auftraggeber jeweils optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Grubenbauverwahrung im Lagerstättenteil Kiesholz der Lagerstätte Marienberg
Postanschrift: Crusiusstraße 7
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371530120
Fax: +49 3715301210
Internet-Adresse: www.eckert-chemnitz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.