Kauf von 7 Stück Erdbaumaschinen (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1228622-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E86954352 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): http://www.subreport.de/E86954352
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E86954352
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 7 Stück Erdbaumaschinen (5 Lose)
Los 1: 1 Stück knickgelenkter Radlader (Einsatzgewicht 18 - 21 t)
Los 2: 2 Stück Planierraupen (Einsatzgewicht 20 - 22 t)
Los 3: 1 Stück Planierraupe mit Maschinenleitsystem (Einsatzgewicht 20 - 22 t)
Los 4: 1 Stück Planierraupe (Einsatzgewicht 24 - 26 t)
Los 5: 2 Stück Kettenbagger mit Monoblockausleger (Einsatzgewicht 36 - 40 t)
Los 1: 1 Stück knickgelenkter Radlader (Einsatzgewicht 18 - 21 t)
07580 Ronneburg
• Einsatzgewicht 18 - 21 t
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum min. 6 Ltr.
• Nettoleistung nach ISO 9249 min. 140 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 270 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im 1. HJ 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist der geplante Liefertermin je Los anzugeben.
Los 2: 2 Stück Planierraupen (Einsatzgewicht 20 - 22 t)
07580 Ronneburg
• Einsatzgewicht 20 - 22 t
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum min. 6 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) 120 - 160 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 300 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im 1. HJ 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist der geplante Liefertermin je Los anzugeben.
Los 3: 1 Stück Planierraupe mit Maschinenleitsystem (Einsatzgewicht 20 - 22 t)
07580 Ronneburg
• Einsatzgewicht 20 - 22 t
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum min. 6 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) 120 - 160 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 300 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im 1. HJ 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist der geplante Liefertermin je Los anzugeben.
Los 4: 1 Stück Planierraupe (Einsatzgewicht 24 - 26 t)
07580 Ronneburg
• Einsatzgewicht 24 - 26 t
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum min. 7 Ltr.
• Nettoleistung (nach ISO 9249) 150 - 180 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 330 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im 1. HJ 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist der geplante Liefertermin je Los anzugeben.
Los 5: 2 Stück Kettenbagger mit Monoblockausleger (Einsatzgewicht 36 - 40 t)
07580 Ronneburg
• Einsatzgewicht 36 - 40 t
• Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum min. 8 Ltr.
• Nettoleistung nach ISO 9249 min. 190 kW
• Kraftstofftankvolumen min. 600 Ltr.
Weitere technische Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Die Lieferung hat zum frühestmöglichen Termin zu erfolgen (geplant im 1. HJ 2024).
Mit dem Angebot (Formular Preisblatt) ist der geplante Liefertermin je Los anzugeben.
Hinweis zum Rückkauf: Maschinen werden im nutzungsbedingten Zustand nach 8 Jahren oder 16.000 Bh (je nachdem was zuerst eintritt) zurückgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber /
Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung,
dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden.
Eigenerklärung:
- Angaben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.