Multifunktionsgeräte 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte 2023
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete, Aufstellung und Betrieb) von Multifunktionsgeräten für sich sowie für die Träger Dataports im Wege eines Rahmenvertrages für max. 4 Jahre, beginnend ab 01.10.2023, vergeben.
Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt ca. 7.850 Geräte, die ausschließlich durch den Auftraggeber – auch für die Kunden - verteilt über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Mietlaufzeit je Gerät beträgt 5 Jahre.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden mehrere Gerätetypen, vom Tisch- bis zum Gerät mit Großvolumen.
Es wird die Bereitstellung von Geräten, einem dazugehörigem Full-Service und des dazugehörigen Verbrauchsmaterials inkl. Toner/Tinte/Gel, Heftklammern, Restbehältern und exkl. Papier ausgeschrieben. Multifunktionsgeräte werden an die beim Auftraggeber betriebene Software MY CDDS des Herstellers Genius Bytes angebunden und müssen daher zwingend und ohne Einschränkungen bereits zu dieser kompatibel sein.
Klein- und Normalgeräte (Officegeräte)
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Großflächen- und Performancegeräte
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klein- und Normalgeräte (Officegeräte)
Postanschrift: Frankenstr. 12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großflächen- und Performancegeräte
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 315
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.