Verg.-Nr. 07 - Verblendarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: A/HS6/335/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Chemnitzstraße 33
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Interne Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 43116974390
Fax: +49 43116974343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhaus-kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 07 - Verblendarbeiten
Auf dem Gelände des städtischen Krankenhauses Kiel ist eine Erweiterung im Bereich der ehemaligen
Kinderklinik geplant. Das Bestandsgebäude wird komplett abgebrochen und der Neubau erfolgt dann mit
kompletter neuer Gründung.
Gemäß Bestandsunterlagen aus dem Jahre 1985 (Haus 8) geht hervor, dass der vom Teilabbruch betroffene Gebäudeteil als Haus 6 bezeichnet wird und durch eine Gebäudefuge bzw. Dehnfuge vom restlichen Gebäude getrennt ist.
24116 Kiel
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
Chemnitzstraße 33
• - Baustelleneinrichtung
• - Technische Bearbeitung
• - Dübelanker: ca. 4.940 m2
• - Wärmedämmung Steinwolle 035, 180 mm: ca. 4.940 m2
• - Verblendmauerwerk VMz 12-2,0-NF: ca. 4.940 m2
• - Fenster- und Türleibungen anlegen: ca. 1.320 lfdm
• - Abdichtung im Fenster- und Türbereich: ca. 2.150 lfdm
• - Bewegungsfugen anlegen und versiegeln: ca. 800 lfdm
• - Fertigteilstürze, teilweise mit Einzelkonsolankern aufgehängt: ca. 820 lfdm
• - Edelstahlabfangungen mit Einzelkonsolankern und Auflagerwinkeln: ca. 580 lfdm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
07 Verblendarbeiten
Postanschrift: Springender Hirsch 5
Ort: Boostedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24598
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 43937074342
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).