Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahrensburg(Kreis Stormarn)
Postanschrift: Manfred-Samusch-Str. 5
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4102/77-432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung

gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg

Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019

wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass

das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus

wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer

Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.

Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das

ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf

dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt

insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².

Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².

Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern

erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die

Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve

von bis zu 100 kW.

Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als

Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.

Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:

KG 400 1.050.000 EUR

davon

- KG 410 115.500 EUR

- KG 420 252.000 EUR

- KG 430 168.000 EUR

- KG 440 315.000 EUR

- KG 450 105.000 EUR

- KG 460 31.500 EUR

- KG 470 5.250 EUR

- KG 480 57.750 EUR

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Hauptort der Ausführung:

Manfred-Samusch-Straße 5

22926 Ahrensburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung

gemäß HOAI §55 für den zweigeschossigen Erweiterungsbau mit Tiefgarage für das Rathaus von Ahrensburg

Das Rathaus von Ahrensburg wurde 1970 erbaut und steht seit 2014 unter Denkmalschutz. Im Herbst 2019

wurde mit der Sanierung des Rathauses begonnen.

Unterschiedliche Faktoren wie gestiegene Mitarbeiterzahlen und ein erhöhter Raumbedarf führten dazu, dass

das Gebäude den räumlichen Anforderungen der Verwaltung nicht mehr entspricht. Über die Sanierung hinaus

wird daher die Erweiterung des Rathauses vorbereitet. Die Planung des Erweiterungsbaus in unmittelbarer

Nähe zum denkmalgeschützten Rathaus beinhaltet eine Tiefgarage westlich des Rathauses.

Auf der Fläche zwischen dem Bestandsgebäude des Rathauses und dem Peter-Rantzau-Haus befindet sich das

ca. 1.660 m² große Baufenster für den Erweiterungsbau des Rathauses inkl. Tiefgarage. Westlich davon, auf

dem östlichen Stormarnplatz, soll der urbane Park entstehen. Die Fläche für den urbanen Park beträgt

insgesamt ca. 10.000 m², zuzüglich Zugangs- und Randbereichen ergibt sich eine Fläche von rund 11.800 m².

Die Brutto-Grundfläche des Erweiterungsbaus (inkl. Tiefgarage) beträgt ca. 2.700 m².

Das Technikkonzept zur Wärme- und Stromversorgung wird weitestgehend aus CO2-armen Energieträgern

erwartet. Die Anschlussmöglichkeit an das Fernwärmenetz besteht nicht. Spitzenlasten können über die

Kesselanlage des Bestandsgebäudes abgedeckt werden. Diese verfügt über eine geschätzte Leistungsreserve

von bis zu 100 kW.

Die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde durch ein Realisierungswettbewerb ausgewählt. Als

Planungsgrundlage dienen die aus den Anlagen zu entnehmenden Pläne des Vorentwurfs.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des Projektteams / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 245-706805
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wittmaack Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Flamweg 125
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt

hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023

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