Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV – V3 Referenznummer der Bekanntmachung: POG2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hammerstraße 28
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3741-402205
Fax: +49 3741-402206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwav.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV – V3
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen des Zweckverbandes Wasser und
Abwasser Vogtland (ZWAV).
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) schreibt die Leistung
zur Prüfung aller ortsfesten elektrischen Anlagen seiner Meisterbereiche aus. Grundlage für die durchzuführenden Prüfungen ist die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, die Technischen Regeln für
Betriebssicherheit TRBS 1201, TRBS 1201 Teil 1 und TRBS 1203, sowie die
Normen DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-600 und
DIN EN 62305-3 zu beachten und einzuhalten.
Der gesamte Prüfungsumfang soll von einem Auftragnehmer oder einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft erbracht werden.
Plauen, DE
Die rechtsichere Prüfung der Anlagen erfolgt als Komplettprüfung mit:
Kontrolle auf Übereinstimmung der Dokumentation mit der Anlage
Prüfung der Überstromschutzeinrichtung entsprechend Querschnitt und Länge
der Leiter
Kontrolle aller Leiter auf Mindestquerschnitt und richtige farbliche
Kennzeichnung
Isolationsmessung aller Stromkreis
Messung des Schleifenwiderstandes
Widerstandsmessung von Schutzleitern und Erdungsleitern
Messen der Auslösezeit und der Auslöseströme aller Fehlerstromschutzeinrichtungen
(RCD+RCBO)
Prüfung des Rechtsfeldes aller CEE Steckdosen
Prüfung aller zugänglichen Steckdosen und Verbraucher auf Wirksamkeit der
Schutzmaßnahme
Die Prüfung umfasst die Messung aller Stromkreise (inklusive der Sicherungen
sowie Steckdosen) und einer dazu ausgefertigten, rechtssicheren Dokumentation.
Der Auftragnehmer hat die nach TRBS 1203 erforderliche Qualifikation des
einzusetzenden Prüfpersonals in geeigneter Weise nachzuweisen.
Dabei behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Qualifikationsnachweise im
Einzelnen zur Überprüfung einzufordern.
Die Elektrofachkraft verwendet für die elektrische Überprüfung kalibrierte
Messgeräte. Der Messvorgang umfasst beispielsweise folgende Aspekte:
Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
Messung des Erdungswiderstandes
Nachweis des Isolationswiderstandes
Spannungsmessung
Durch Erproben stellt die Elektrofachkraft fest, ob die ortsfeste Anlage
ordnungsgemäß funktioniert. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte
werden dokumentiert.
Die Dokumentation der DGUV V3 Prüfung erfolgt schriftlich bzw. als PC-gestützte
Version.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Prüfbericht mindestens die
Art der Prüfung, den Prüfumfang und das Prüfungsergebnis zu beinhalten.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 (TRBS) konkretisiert diese
Forderungen wie folgt:
Prüfungsdatum
Grundlagen der Prüfung
Prüfungsumfang
Prüfungsanlass (Erstprüfung/Wiederholungsprüfung)
Ergebnis der Prüfung
Bewertung der festgestellten Mängel
Name des Prüfers
verwendete Mess- und Prüfgeräte
Unterschrift der Elektrofachkraft und des Unternehmers
Das Protokoll ist ein Beweismittel für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des
Unternehmerns.
Der Prüfbericht wird mindestens bis zum nächsten Prüfung aufbewahrt, damit
im Schadensfall eine rechtssichere DGUV V3 Prüfung der ortsfesten Anlagen
nachgewiesen werden kann.
Die Leistungserbringung zur Prüfung der ortsfesten Anlagen erfolgt nach einem
koordinierten und festgelegten Ablaufplan nach den Meisterbereichen des ZWAV.
Über das Betriebs- und Instanhaltungsmanagementsystem (BIM-System) wird der
der Ablaufplan gesteuert. Der Einsatz von zwei Prüfteams zur Erbringung der
Leistung ist praktikabel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat die nach TRBS 1203 erforderliche Qualifikation des
einzusetzenden Prüfpersonals in geeigneter Weise nachzuweisen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur
Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen
Auf Grund der Spezifik dieser Leistungen sind als Prüfer nur befähigte Personen
gemäß den Anforderungen der TRBS 1203 (Berufsausbildung, Berufserfahrung,
zeitnahe berufliche Tätigkeit) einzusetzen. Dies ist durch den Auftragnehmer
nachzuweisen und sicherzustellen.
Vom Bieter sind die zur Prüfung vorgesehenen Einsatzkräfte (Qualifikation) zu
benennen.
Sie dienen als Nachweis zu den Kenntnissen hinsichtlich der Beanspruchung der
elektrischen Anlagen und deren Prüfungen sowie Einhaltung der Gesetzlichkeiten,
insbesondere des Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Unfällen bei den
Prüfungen der Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland, 08523 Plauen, Abteilung Technik, Vergabestelle
Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen bis 01.08.2023
Postanschrift: Braustraße 2,
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: