Erdgaslieferung IKK classic (19/FI-AD/2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IKK classic, Hauptverwaltung Erfurt, Mittelhäuser Straße 68, 99089 Erfurt
E-Mail:
Telefon: +49 361/7479-226019
Fax: +49 8004558888283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung IKK classic (19/FI-AD/2023)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Belieferung mit Erdgas inklusive der Netznutzung als Vollversorgungsvertrag.
deutschlandweit
Die zu den Abnahmestellen in Anlage zur Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresplanverbräuche entsprechen dem tatsächlichen Bedarf an Erdgas aus dem Jahr 2022. Der angegebene Jahresplanverbrauch stellt lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Ein Anspruch auf eine verbindliche Abnahmemenge für den
ausgeschriebenen Lieferzeitraum wird hierdurch nicht begründet.
Auf Grund der oben ausgeführten Angaben zu den Abnahmestellen beträgt der geschätzte Jahreserdgasverbrauch (Orientierungsrahmen): 12 Millionen kWh.
Weitere Angaben sind in dem Verzeichnis der Abnahmestellen enthalten (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung).Der Auftragnehmer hat die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung bezeichneten Abnahmestellen entsprechend Ziffer 2, im Zeitraum vom 01.01.2024, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2026, 06:00 Uhr mit Erdgas zu beliefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgaslieferung IKK classic
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.