"Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule" Referenznummer der Bekanntmachung: 51.10.05.70/090900/10008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dresdner Straße 47
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): die Steg Stadtentwicklung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Sanierung Johann-Wolfgang von Goethe Oberschule"
Die Stadt Heidenau beabsichtigt die Sanierung der „Johann-Wolfgang von Goethe“ Oberschule in Heidenau, voraussichtlich mit Hilfe von Fördermitteln aus dem EFRE-Fördertopf sowie dem Städtebauförderprogramm LZP in den kommenden Jahren. Schwerpunkte der Sanierung liegen in der Umsetzung eines zwischenzeitlich beauftragten Brandschutz-konzeptes, in der Innensanierung des Bestandsgebäudes (Ausführungen zu den Bestandteilen der Innensanierung siehe Pkt 2) sowie der Umnutzung der alten, unter Denkmalschutz stehenden Turnhalle zu einem Pausenraum und die Installation einer PV-Anlage auf der alten Turnhalle. Darüber hinaus umfasst die Sanierung auch die Neugestaltung der Außenanlagen, bestehend aus dem Pausenhof und der Sportaußenanlage. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schulgebäuden vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 sowie der Anlage A zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die OS Heidenau besteht aus drei baulichen Anlagen. Das Hauptgebäude ist über den Flügel direkt mit der alten Turnhalle verbunden und über einem Zwischenbau erreichbar. Die neue Turnhalle steht eigenständig und nicht Teil dieser Ausschreibung. Die alte Turnhalle und der Sozialtrakt werden als Pausen- und Freizeitraum mit Sanitäreinrichtungen genutzt. Die Turnhalle ist unterkellert. Im Zuge der Sanierung sind folgende Arbeiten vorgesehen, welche durch die nachfolgend angeführten Förderprogramme untersetzt werden: Innensanierung Gebäude-abschnitt 1 und 2 (voraussichtlich Förderprogramm LZP): - Umsetzung des zwischenzeitlich beauftragten Brandschutzkonzeptes (siehe Anlage A); - Planung und Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen; - Sanierung der Buntglasfenster; - Erneuerung der Elektrik; - Erneuerung der Sanitäranlagen; - Malerarbeiten sowie Planung und Umsetzung von Fußbodenheizungen; - Planung und Umsetzung von Sonnenschutzmaßnahmen; - Trockenlegung des Bestandsbaus. Darüber hinaus ist die Sanierung der alten, unter Denkmalschutz stehenden Turnhalle zu einem Pausenraum (voraussichtlich Förderprogramm EFRE) zu planen und umzusetzen. Die Neugestaltung der Außenanlage (Los 5) gliedert sich in die Teilmaßnahme Pausenhof (voraussichtlich Förderprogramm EFRE) und die Teilmaßnahme Sportaußenanlage (voraussichtlich Förderprogramm LZP). Die Auflagen des Denkmalschutzes (siehe Auszug Denkmalschutzliste, Anlage A7) sind zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die Planungen auf die vorliegenden Unterlagen zum Brandschutz (siehe Kapitel 3.4) abzustimmen. Die Kostenrahmenschätzung der Stadt Heidenau, fortgeschrieben durch die STEG Stadtentwicklung GmbH beziffert vorläufige Baukosten der Kosten-gruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 09.08.2022 von rund 5,996 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage B. Der AN hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauabschnittsbildung erfolgt. Der AN ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des AG vorgesehene Realisierungszeitraum endet mit Beginn des Schuljahres 2027/2028. Weitere Inf. können der Vergabeunterlage entnommen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Objektplanung
Heidenau, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 9; - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 9. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
1. Stufe: - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 3.
2. Stufe: - Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 9; - Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik und Raumakustik (alte Turnhalle) gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 4 bis 9.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Tragwerksplanung
Heidenau, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung):
- LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (alte Turnhalle). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional.
1. Stufe: - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (alte Turnhalle)
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 8)
Heidenau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung (ALG 4, 5 und 7)
Heidenau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 3. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Freianlagenplanung
Heidenau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unter-haltungspflege; b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
2. Stufe: - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Longuyoner Straße 6
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Wurzener Straße 15a
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift: DED2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Prellerstraße 9
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 1 bis 3, 8)
Postanschrift: Am Markt 7
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung (ALG 4, 5 und 7)
Postanschrift: Zittauer Strasse 12
Ort: Wilthen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung
Postanschrift: Schweriner Straße 50a
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 14.09.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 20.09.2022, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.