Bio-Regio Küchenprojekt Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-Z301/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bio-Regio Küchenprojekt Sachsen
Bio-Regio Küchenprojekt Sachsen
Sachsen
Das Vorhaben umfasst die Vorbereitung und Durchführung eines Informations-, Trainings- und Beratungsprojekts für eine Steigerung der Verwendung regionaler und ökologischer Lebensmittel in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (EGV), insbesondere in den Bereichen Bildung (Kitas, Schulen, Hochschulen, Jugendherbergen etc.), Pflege (Seniorenheime, Krankenhäuser etc.) und der öffentlichen Verwaltung.
Ziel des Projekts ist, dass mehr Gemeinschaftsverpflegungsküchen Zutaten aus regionaler und ökologischer Produktion verwenden und der durchschnittlich verwendete Anteil dieser Zutaten in Sachsen zunimmt. Das Projekt dient der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, der Verringerung von Treibhausgasemissionen, der Stärkung des ökologischen Landbaus sowie der kulturellen und wirtschaftlichen Verankerung regionaler Produkt(-ketten) in der sächsischen Gesellschaft.
Wesentliche Maßnahmen sind die Information, Schulung und Beratung von Betreibern, Trägern, Leitern, Mitarbeitern und auch Tischgästen in Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung. Außerdem sind die dazu erforderlichen Materialien zu erarbeiten und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ausgefülltes Formular mit Angaben für Einholung Auszug Wettbewerbsregister
-ausgefülltes Formular Eigenerklärung Fachkunde/Leistungsfähigkeit
1) Referenzen über ausgeführte Leistungen in den Handlungsfeldern:
- Training und Beratung der Betreiber, Küchenleiter und Mitarbeiter von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zur Einführung von regionalen und ökologisch erzeugten Lebensmitteln,
- Beratung von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zum Betriebsmanagement
- Markt und Beschaffung ökologisch erzeugter Produkte
- Leitung und Management von mehrjährigen Förderprojekten oder Erbringung
komplexer Dienstleistungen jeweils für die öffentliche Hand
- Veranstaltungsmanagement für Vernetzungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Werbung sowie Nutzung elektronischer und sozialer Medien
als Unternehmen oder Organisation
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bewerbergemeinschaften verschiedener Rechtsformen sind zugelassen; bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zu den Beschäftigtenzahlen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
3) Angabe zur Rechtsform in der die Dienstleistung erbracht werden soll (z.B. eine
Bewerbergemeinschaft erbringt die Leistung gemeinschaftlich als GbR oder schließt sich zur GmbH zusammen; oder eine GmbH erbringt die Dienstleistung als rechtlich
unselbständiges Projekt)
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
5) Datenschutzkonzept des Bewerbers
6) Ausgefüllter nicht unterschriebener Auftragsverarbeitungsvertrag (orangene Felder)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363