Softwarentwicklung Fachinformationssystem Strahlenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 111-Z577/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarentwicklung Fachinformationssystem Strahlenschutz
Neuentwicklung einer Software zur Erstellung und Verwaltung der für den strahlenschutzrechtlichen Vollzug erforderlichen Informationen wie Genehmigungen, Aufsichten und Anzeigen (FIS Strahlenschutz)
Dresden
Das LfULG ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht für Aufgaben der Genehmigung und Aufsicht im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zuständig. Zur Bewältigung dieser behördlichen Pflichten nutzt das LfULG bereits ein hausinternes Fachinformationssystem, das seit 1990 stetig weiterentwickelt wurde. Der ständige Ausbau führte im Laufe der Jahre zu Redundanzen und Inkonsistenzen der Daten, sowie insgesamt zu struktureller Überkomplexität, die heute keine weiteren, dringend erforderlichen Anpassungen mehr zulassen. Daher ist die Neuentwicklung des Fachinformationssystems erforderlich.
Das Fachinformationssystem Strahlenschutz dient der systematischen Erfassung und
Verwaltung der für den Vollzug des Strahlenschutzrechts erforderlichen Daten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Fachkunde EU-Teilnahmewettbewerb
-
- Angabe des Umsatzes in den letzen drei Geschäftsjahren hinsichtlich solcher Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
-Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
- ausgefülltes Formular "Angaben für die Einholung des Gewerbezentralregisterauszugs gem. § 150 aGeWO"
Mindestumsatz von 500.000 € brutto in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr
- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden im Geschäftsbereich solcher Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren
- Es sind mindestens zwei einschlägige Unternehmensreferenzen über Projekte der letzten drei Jahre anzuführen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie bei der Einbindung von Subunternehmern muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Fügen Sie für beide Referenzprojekte jeweils einen kompakten Projektbericht (max. 10 Seiten) bei, in welchem Sie verständlich und nachvollziehbar darstellen, dass
die von Ihnen präsentierten Referenzprojekte inhaltlich, im Grad der Komplexität und
vom Umfang her mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind,
die von Ihnen eingesetzten Technologien, IT-Komponenten und Produkte mit den
Umsetzungsanforderungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit den
Rahmenbedingungen des LfULG, harmonieren und
Sie die Datenschutzanforderungen und die Anforderungen der IT-Sicherheit erfüllen können
- Profile der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden sind einzureichen. Bestimmte Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeitenden sind gesondert auszuweisen. Hierzu ist das Formular "Team Qualifikation [4] zu verwenden. Die eingereichten Profile müssen insgesamt alle 6 dort genannten Erfahrungsbereiche abdecken. Mindestens einer de benannten Mitarbeitenden muss in mindestens einem der angeführten Referenzsprojekte bzgl. dr hier geforderten Erfahrungen tätig gewesen sein
- Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Auftraggebers an Informationssicherheit und Datenschutz bei der Projektbearbeitung haben die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften das Formular "Informationssicherheitskonzept Auftragnehmer" [5] ausgefüllt einzureichen.
- Es müssen mindestens vier Mitarbeitende je ausgewiesenes Geschäftsjahr beschäftigt gewesen sein.
-Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte angegeben werden.
Die Referenzprojekte (Projektende, Übergabe der betriebsbereiten Software)
müssen innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen sein oder soweit das Projekt
zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch nicht abgeschlossen ist, muss der
Hauptteil der Leistung bereits erbracht worden sein.
Zu den Referenzprojekten muss jeweils ein Referenzbericht von maximal 10
Seiten und in der angegebenen Gliederung eingereicht werden.
Form und Ausdruck der Referenzberichte müssen jeweils eine Qualität haben, die
zu einer Bewertung von mindestens 1 Punkt führt (siehe Bewertungskriterien).
- Erfahrungsbereiche vorgesehene Mitarbeitende: bei Softwareentwicklung, im Bereich Datenbanksysteme, bei der Konzeption und Entwicklung von grafischen Web-Benutzeroberflächen, bei der Nutzung von Software zur Arbeitsaufgaben- und Versionsverwaltung, bei der Erstellung von Dokumentationen und Programmhilfen, bei der Planung, Leistung und Durchführung im Bereich Softwareentwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363