Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKB GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKB
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen des Genehmigungsantrages der KKB GmbH & Co, oHG gemäß § 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau des KKB
Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB)
Kernkraftwerks Brunsbüttel
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die KKB GmbH & Co. oHG, hat einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich. Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben / hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben und im Anschluss die Umsetzung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren
zu begleiten. Die Stilllegung und der Abbau der Anlage sollen in drei Phasen erfolgen:
Phase I Abbau von Anlagenteilen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden;
Phase II Abbau von
aktivierten Anlagenteilen mit dem Ziel der Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung; Phase III Abriss der Gebäude. Am Standort sollen vorhandene und noch zusätzlich einzurichtende Lagermöglichkeiten
für radioaktive Abfälle genutzt werden. Beantragt ist bis auf weiteres mit Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 01.11.2012 zunächst der Restbetrieb der Anlage KKB sowie der Abbau von nicht mehr benötigten Anlagenteilen gemäß Phase I. Im Zusammenhang mit dem Restbetrieb und dem Abbau gemäß Phase I sind insbesondere folgende Inhalte zu begutachten:
• Ablösung der Regelungen und Gestattungen der bestehenden Betriebsgenehmigungen durch solche einer Stilllegungsgenehmigung bzw. Beibehaltung von Regelungen und Gestattungen
• Restbetriebshandbuch (RBHB) mit Beginn von Stilllegung und Abbau
• Restbetrieb, d.h. Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten auf der Grundlage bestehender Genehmigungen, soweit nicht durch die Stilllegungsgenehmigung abgelöst
• Anpassung des Betriebs und der Nutzung von Systemen an den Stand des Abbaus
• Errichtung von Systemen und Komponenten für den Abbau sowie deren Nutzung und Betrieb
• Umgang mit radioaktiven Stoffen beim Abbau von Anlagenteilen
• Nutzung externer Entsorgungsdienstleistungen
• Verfahren am Standort zur Freigabe und Entlassung
• Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Fortluft
• Nutzungsänderung von Raumbereichen
• Ausbau und Einrichtung von Transportwegen
• Abbau von nicht kontaminierten und kontaminierten und aktivierten Anlagenteilen im Kontrollbereich sowie von anderen atomrechtlich genehmigten Anlagenteilen
• Abbau von Anlagenteilen, die beim Ausbau der Transportwege abgebaut werden müssen und für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden
• Abbau von Anlagenteilen, die für die Durchführung des Abbaus errichtet wurden und nicht mehr benötigt werden.
Zum Begutachtungsumfang gehört ggf. auch die Errichtung zusätzlicher Lager- und Konditionierungseinrichtungen einschließlich Gebäuden für radioaktive Stoffe, sofern entsprechende Anträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden.
Im Rahmen der Begutachtung ist auch die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Seitens des Auftraggebers wird die Bildung von Bietergemeinschaften begrüßt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Brunsbüttel (KKB) für das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Postanschrift: Große Bahnstraße 31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Brunsbüttel
Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die KKB GmbH & Co. oHG, hat einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gestellt. Die Genehmigungsbehörde hält im Rahmen ihrer Prüfung und Bewertung des Antrags die Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 AtG für erforderlich. Die Sachverständigen bzw. die Sachverständigenorganisation haben / hat eine sicherheitstechnische Begutachtung zum vorliegenden Antrag abzugeben.
Die Stilllegung und der Abbau der Anlage sollen in drei Phasen erfolgen:
Phase I Abbau von Anlagenteilen, die für den Restbetrieb nicht mehr benötigt werden;
Phase II Abbau von
aktivierten Anlagenteilen mit dem Ziel der Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung, zwei davon auf der Grundlage eigenständiger atomrechtlicher Genehmigungen.
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Die Begutachtung der Phase I ist abgeschlossen.
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Am 08.06.2020 wurde der weitere Abbau der Anlage, Phase II beantragt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Inhalte zu begutachten:
- Abbau des Reaktordruckbehälters, des Biologischen Schildes,
- Einbringen und später Abbau von Abbau- und Zerlegeeinrichtungen, die für die Demontage des RDB und des Biologischen Schildes benötigt werden,
- Betrieb und späterer Abbau von Restbetriebs- und Überwachungseinrichtungen, die für die Demontage des RDB und des Biologischen Schildes benötigt werden,
- Abbau der Bereiche um das Brennelementlagerbecken, des Abstell- und Reaktorraums,
- vollständige Dekontamination, Freimessung und Rückzug aus den Gebäuden mit Kontroll- oder Überwachungsbereichen,
- Abbau von verbleibenden Teilen des SHB,
- Abbau des Sumpfs des SHB,
- Rückzug der Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung aus dem Maschinenhaus und schutzzielrelevante Änderungen an Außenhüllen der Gebäude ZA, ZF, ZC, ZS.
Postanschrift: Große Bahnstraße 31
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Verlängerung des Vertrages um die Begutachtung des Genehmigungsantrags zum weiteren Abbau der Anlage, Phase II bis zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG.
Der Vertrag wurde an die aktuellen Vertragsbedingungen angepasst, dabei insbesondere um die Regelungen zum Informationszugangsgesetz (IZG-SH) sowie zu Urheberrechten / Nutzungsrechten ergänzt.
Die Auftragsänderung ist aus folgendem Grund / aus folgenden Gründen erforderlich: o Es sind umfangreiche und detaillierte sicherheitstechnische Prüfungen notwendig, die die Behörde aus Kapazitätsgründen nicht selbst durchführen kann.o Die Untersuchungen erfordern vertiefte fachspezifische Kenntnisse bzw. Erfahrungen, die bei der Behörde nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind.