Neubau des Schulzentrums Heide-Ost, VE 03 Baustellencontainer, 32300193OV

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 134-423318)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heide
Postanschrift: Postelweg 1
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-heide.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau des Schulzentrums Heide-Ost, VE 03 Baustellencontainer, 32300193OV

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Heide errichtet ein neues Schulzentrum. Es soll das Gymnasium Heide-Ost und die Gemeinschaftsschule Heide-Ost mit insgesamt bis zu 1.500 Schüler:innen beherbergen. Es ist als ein Neubau auf dem Gelände der bisherigen Sportaußenflächen konzipiert. Nach der Fertigstellung sind der Umzug der Schulen, der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Errichtung von neuen Sportaußenflächen geplant. Bei dem neuen Gebäude handelt es sich um einen zusammenhängenden, freistehenden, dreigeschossigen Baukörper in größtenteils Stahlbeton-Fertigteilbauweise. Er ist nicht unterkellert, flach auf einer Fundamentplatte gegründet und mit einem Flachdach abgeschlossen. Die Gebäudeaußenhaut besteht ebenfalls aus Stahlbeton-Fertigteilen. Der gesamte Innenausbau sieht keine Abhangdecken vor. Alle haustechnischen Installationen sind in Sicht-Aufputz-Montage geplant.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 134-423318

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:

Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an

zu richten. Fragen werden bis zum 08.08.2023 08:30 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog

wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen

Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in

Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/

Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung

erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die

unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:

- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige

Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der

Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.

- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften

für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil

nachweisen muss, den es übernehmen soll.

- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die

Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter

diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem

laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer

desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der

vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise

von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf

deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

muss es heißen:

Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an

zu richten. Fragen werden bis zum 11.08.2023 08:30 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog

wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen

Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in

Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/

Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung

erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die

unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:

- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige

Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der

Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.

- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften

für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil

nachweisen muss, den es übernehmen soll.

- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die

Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter

diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem

laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer

desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der

vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise

von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf

deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 08:30
muss es heißen:
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 09:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 13/10/2023
muss es heißen:
Tag: 16/10/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 08:30
muss es heißen:
Tag: 17/08/2023
Ortszeit: 09:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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