Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen - Verdunklungsanlage innen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-21-AUS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 14
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): über Amt Kellinghusen, Technisches Bauamt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen - Verdunklungsanlage innen
• Baustelleneinrichtung, Gerüste und Werkplanung (Schienen- und Vorhangliste)
• Schienen
• Vorhangstoffe
• Stundenlohnarbeiten
25548 Kellinghusen
Danziger Straße 40
Beschreibung der Situation und Erschließung
Der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des
sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des
Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen
Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes.
Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A,
erhalten. Seine südliche Fassade wird nach Abbruch des
bestehenden Hauptgebäudes, Bauteil C, geschlossen und mit einer neuen Außentreppe versehen. Die Raumgeometrie und die Nutzung der beiden
Geschosse bleiben unverändert. Leistungen am Hauptgebäude und am Rundbau sind nicht Teil dieser Ausschreibungen.
Gebäude
Der 4-geschossige Baukörper ist als eine Neu-Interpretation des klassischen Kreuzbaus konzipiert. Von einem zentralen Treppenhaus entwickeln sich
4 unterschiedliche Flügel mit klar definierten Funktionsbereichen in alle Himmelsrichtungen. Der
Neubau ist so auf dem Grundstück platziert, dass 2 Flügel das westliche Ende des Sportplatzes umschließen. Nach Osten öffnen sich zwei Flügel dem
verleibenden Schulwald.
EG
Foyer, zentrales Treppenhaus, Aula/Mensa, Fachklassen plus NR, Musikbereich mit Bühne, Küche und Mensa. Lehrerbereich sowie Werkunterrichtsbereich.
1. und 2.OG
Klassentrakte in Klassenclustern mit 3-4 Unterrichtsräumen, Flurflächen als Lernzonen durch Kompartmentlösung. Zentrales Treppenhaus sowie 2
weitere innere Treppenhäuser.
3.OG
Fachklassen wie Physik, Chemie, Geisteswissenschaften,
Informatik sowie sozialpädagogischer Bereich.
Folgende Arbeiten beinhaltet die Ausschreibung:
- Baustelleneinrichtung
- Schienen
- Vorhangstoffe
- Sonstiges
- Stundenlohnarbeiten
Weitere Angaben werden in der Ausschreibung genauer definiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
21 AUS Verdunklungsanlagen innen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff.GWB).Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWBist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2GWBbleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz1GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2GWBnur festgestelltwerden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemachtworden ist.Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EUbekannt gemacht, endet die Frist zurGeltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319882785
Fax: +49 4319883358
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de