Neubau Schwimmhalle Aqua Siwa- Tragwerksplanung_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 99-5-TWP-2022-000017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sigid Nieswandt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schwimmhalle Aqua Siwa- Tragwerksplanung_TNW
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß §§ 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für den Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage14 sowie besondere Leistungen.
Stadt Ratzeburg Fischerstraße 23909 Ratzeburg
Gegenstand des Projekts ist der Neubau einer Schwimmhalle und Außenanlagen am südöstlichen Rand der Stadtinsel Ratzeburg auf dem Grundstück Fischerstraße in 23909 Ratzeburg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 1,3 ha. Im Jahr 2017 hat die Stadt eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Aqua Siwa" beschlossen. Der Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" gefördert.
Bereits in 2020 wurde ein Hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt und die Verfasser des erstplatzierten Beitrags, VZP Hillebrand und Fink Architekten, mit der weiteren Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI laut Beschluss der Gemeindevertretung beauftragt.
Für die Maßnahme werden gemäß überschlägiger Annahme der Auftraggeberin und der Verfahrensbetreuung Kosten der KG 300 und 400 in Höhe von ca. 10 Mio. Euro brutto für die Schwimmhalle angenommen. Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt: Tragwerksplanung: 3.246.000 Euro netto (siehe auch Anlage 2 Leistungsbeschreibung).
Die Schwimmhalle soll direkt am See liegen, der Bahndamm wird verlängert und bettet somit die Schwimmhalle in die Landschaft ein.
Aufgrund der Geländemodellierung wird ein Teil des Erdgeschosses entlang des Bahndamms eingegraben, so dass ein direkter Blickbezug auf die Badeplatte vom Bahndamm erfolgen kann. Von der Stadtseite aus ist die Schwimmhalle deutlich als 2-geschossiger Bau zu erkennen. Im EG befindet sich im Norden der Eingangsbereich mit Foyer, sowie der Technikbereich für die Schwimmhalle. Das Gebäude wird daher nicht unterkellert. Im OG befinden sich alle notwendigen Funktionen auf einer Ebene. Die Badeplatte zeigt ein offenes Konzept mit einem Sportschwimmbecken von 25 m x 16,7 m sowie einem Lehrschwimmbecken von 12 m x 8 m. Die notwendigen Raumhöhen für die Sprunganlagen befinden sich nur dort, wo sie gebraucht werden. Der Schwimmbereich öffnet sich mit einer umlaufenden Terrasse Richtung Süden zum See. Das Projekt hat insgesamt eine BGF von ca. 3.460 m² und soll in massiver Bauweise mit einem Gründach errichtet werden, die maximalen Spannweiten liegen unter 20m. Es ist zu beachten, dass das Gebäude nicht rechtwinklig konzipiert ist. Weitere Informationen zum Entwurf entnehmen Sie bitte den beiliegenden Wettbewerbsunterlagen des Siegerbeitrags (siehe Anhang 2.2).
Aufgrund der Lage am See wird davon ausgegangen, dass die Fundamente voraussichtlich als Punktfundamente ausgeführt werden müssen. (siehe Anhang 2.3 Baugrund)
Der Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" gefördert.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung für den Neubau einer Schwimmhalle in Ratzeburg. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Grundleistungen nach HOAI.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49-52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Integration von deren Leistungen.
Das einzureichende Honorarangebot ist als Gesamtsumme der zu erbringenden Dienstleistung für die Planung mit den Leistungsphasen 1-6, Honorarzone IV (Basishonorarsatz) gemäß § 52 der HOAI zu
benennen. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind geplant:
1. Beratung zu den Themen Wasserhaltung und Verbau in Abstimmung mit dem Bodengutachter.
2. Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung und Planung der besonderen Gründung.
3. Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel klären und pla-nen von Konstruktionsdetails. (z.B. im Bereich des Stahl- und Holzbaus und der Stahlbeton-fertigteile)
4. Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (z.B. Fassaden).
5. Bemessung und Konstruktion der WU-Konstruktionen (Becken und Untergeschoß) einschl. Fugen- und Detailplanung und Abstimmung der Schnittstellen zur TGA.
6. Erstellung und Austausch von 3-D-Planungsunterlagen als einfaches 3-D Modell mit reiner Geometrie in Anlehnung an LoG Level 200 inklusive Zuweisung tragend/nichttragend.
7. Erstellung und Austausch von 3-D-Planungsunterlagen als vertieftes 3-D Modell in Anlehnung an LoG-Level 300
8. Unterstützung bei der Prüfung der Werk- und Montageplanung der ausführenden Firmen.
9. Mitwirken bei der Erstellung des Förderantrages
10. Teilnahme an Steuerungsrunden und zusätzlichen Besprechungen.
11. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Der Umfang dieser Leistung soll 5 Baustellentermine enthalten.
Die besonderen Leistungen sind als optional zu betrachten und werden einzeln von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übertragen. Ein Anspruch an die besonderen Leistungen besteht nicht.
Für eventuelle zusätzliche Leistungen (nicht Bestandteil des Hauptauftrags) sind die Stundensätze (netto) anzugeben für jeweils 10 Stunden:
- Auftragnehmer/Projektleitung
- Projektmitarbeiter/-innen
- Technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 -Anzahl der Ingenieure/Architekten einschließlich der Führungskräfte. Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
10 Punkte ab 4 Ingenieure oder vergleichbar
5 Punkte ab 2 Ingenieure oder vergleichbar
0 Punkte weniger als 2 Ingenieure oder vergleichbar
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
20 Punkte ab 6 Mitarbeiter
10 Punkte 3-5 Mitarbeiter
0 Punkte 2 oder weniger als 2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) mindestens Lph 1-4 für Neubauten im Bereich Schwimmhallen, Freibäder, Freizeitbäder oder vergleichbare Objekte.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 40 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
40 Punkte >3 Referenzen
20 Punkte 3 Referenzen
10 Punkte 2 Referenzen
0 Punkte 1 Referenz
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung werden in Stufen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vor-entwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die
Die vorgenannten besonderen Leistungen werden dem Auftragnehmer, im Falle eines Abrufs durch den Auftraggeber, übertragen. Die jeweilige Besondere Leistung wird durch den Auftraggeber abgerufen. Der Auftraggeber ist frei, jede Besondere Leistung einzeln abzurufen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
2) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe
Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
3) Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 51 HOAI (Tragwerksplanung) mindestens Lph 1-4 für Neubauten im Bereich Schwimmhallen, Freibäder, Freizeitbäder oder vergleichbare Objekte. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren.
Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen. Es sind möglichst nicht mehr als 4 besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit bzw. Nichterfüllung der Mindestanforderungen) soll abgesehen werden.
Zu 1) Mindestanforderung: mindestens 2 Ingenieure oder vergleichbar
Zu 2) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 3) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 3) genannten Anforderungen erfüllt.
Ingenieur/-in (z.B. Dipl.-Ing Bauingenieur, Bauingenieurwesen, Bachelor/Master of Engineering/Science) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93676Z
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.