Erneuerung Server Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_067
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schießhaus 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Server
Der Auftraggeber möchte die Hewlett-Packard Computing Systeme ersetzen, da diese zum 31.12.2023 vom Hersteller auf End-of-Life gesetzt wurden.
Dresden, DE
Der Auftraggeber möchte die Hewlett-Packard Computing Systeme ersetzen, da diese zum 31.12.2023 vom Hersteller auf End-of-Life gesetzt wurden. Der Auftraggeber legt einen großen Wert auf eine hohe Performance und Verfügbarkeit seiner IT-Infrastruktur. Die neuen Systemkomponenten müssen sich gut in die vorhandenen IT-Infrastruktur einpassen und administrierbar sein.
Achtung! Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die vergabeplattform eVergabe abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung ins Handelsregister: Angabe der HRB/HRA Nummer und des Registergerichts, bei dem der Bieter in das Handelsregister eingetragen ist
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist;
- Eigenerklärung über die Mitarbeiter / Personalentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist;
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; eine Versicherungsbestätigung kann ergänzend freiwillig vorgelegt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus Tätigkeiten, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind. Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Sofern Bieter zur Angebotsabgabefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens (z.B. ein Angebot), den Bieter im Auftragsfall mit dem geforderten Versicherungsschutz auszustatten.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Eigenerklärung über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters.
- Eigenerklärung zur Frage, ob und hinsichtlich welcher Leistungsteile eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, unter Nennung der Unterauftragnehmer; sofern beabsichtigt ist, zum Nachweis der Eignung Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gelten die Vorschriften zur Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ergänzend wird auf Abschnitt VI.3 der Auftragsbekanntmachung sowie auf Abschnitt 23, 24 und 25 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
- Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie einen Mindest-Auftragswert von 200.000,-€ hat und mindestens zwei der folgenden fünf Merkmale vollständig erfüllt:
- Lieferung und Installation von Server-Komponenten
- Lieferung und Installation von Blade Servern-Komponenten
- Lieferung und Installation von Tape Library-Komponenten
- Nachzuweisen ist das Bestehen eines nach ISO 9001:2015 zertifizierten Qualitätsmanagementsystems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Die Beteiligung als Bietergemeinschaft und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich.
• Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Angebot) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
• Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
• Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Angebot). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
• Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
• Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
• Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Bieter müssen ferner eine Eigenerklärung abgeben, nach der die Voraussetzungen des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 auf sie nicht zutreffen.
• Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten (§ 56 Abs. 2 bis 4 VgV).
• Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter http://www.evergabe.de heruntergeladen werden.
• Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgegeben“ elektronisch via: http://www.evergabe.de
• Es werden nur Angebot mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen.
• Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots.
• Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 08.08.2023 über die Vergabeplattform http://www.evergabe.de zu richten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
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