Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche
Die Gemeinde Steinbergkirche einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Gemeinde Steinbergkirche vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Gemeinde Steinbergkirche hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Steinbergkirchen
Die Gemeinde Steinbergkirche einen treuhänderischen Sanierungsträger zu beauftragen, der die Interessen der Gemeinde Steinbergkirche vertritt und die notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben wahrnimmt. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Durchführung, die Abrechnung, die Dokumentation insbesondere der erforderlichen Einzelmaßnahmen sowie die damit verbundene und darin enthaltene Öffentlichkeitsarbeit, auf die die Gemeinde Steinbergkirche hinsichtlich der Akzeptanz der städtebaulichen Maßnahme innerhalb der Öffentlichkeit sehr viel Wert legt.
Bezüglich der Beauftragung des Sanierungsträgers führt die Gemeinde Steinbergkirche mittels Beauftragung der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein [AöR]) ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage des GWB und der VgV durch. Dieses Dokument ist Bestandteil der Vergabeunterlagen dieses Verfahrens. Es wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil (nachrangig zum Vertragstext). Ebenfalls Bestandteil dieses Verfahrens bzw. der dazugehörigen Vergabeunterlagen sind die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sowie der Maßnahmenplan- bzw. Übersicht. Das Gesamtvolumen ist der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen.
Die Gemeinde Steinbergkirche wird ehrenamtlich verwaltet. Die Verwaltung der Gemeinde Steinbergkirche wird durch das in der Gemeinde Steinbergkirche ansässigen Amtes Geltinger Bucht wahrgenommen. Auftraggeber des Sanierungsträgers ist die Gemeinde Steinbergkirche. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Sanierungsträger eine kooperative, regelmäßige und verpflichtende Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt der Gemeinde Steinbergkirche sowie den Mitarbeiter*innen des Amtes Geltinger Bucht pflegt. Dies ist Grundvoraussetzung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Zu beachten ist ferner, dass sich die Gemeinde Steinbergkirche in Bezug auf ihre Einnahmen- und Ausgabenstrukturen sowie ihrem gesetzlichen und freiwillig zu erbringenden Leistungsspektrum in einer Haushaltslage befindet, die sich durch größere Bauvorhaben und Sanierungsstau bzw. Sanierungsbedarf maßvoll austariert werden muss. Dies erfordert von einem zukünftigen Sanierungsträger einen realistischen Umgang mit Projekten bzw. Maßnahmen, die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm erbracht werden müssen bzw. sollten.
Gegenstand des Auftrags ist somit die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518