Neubau Schwimmhalle Aqua Siwa- Technische Ausrüstung_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 99-5-TGA-2022-000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sigid Nieswandt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schwimmhalle Aqua Siwa- Technische Ausrüstung_TNW
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß §§ 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für den Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 sowie besondere Leistungen.
Stadt Ratzeburg Fischerstraße 23909 Ratzeburg
Gegenstand des Projekts ist der Neubau einer Schwimmhalle und Außenanlagen am südöstlichen Rand der Stadtinsel Ratzeburg auf dem Grundstück Fischerstraße in 23909 Ratzeburg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 1,3 ha. Im Jahr 2017 hat die Stadt eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Aqua Siwa" beschlossen. Der Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" gefördert.
Bereits in 2020 wurde ein Hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt und die Verfasser des erstplatzierten Beitrags, VZP Hillebrand und Fink Architekten, mit der weiteren Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI laut Beschluss der Gemeindevertretung beauftragt.
Für die Maßnahme werden gemäß überschlägiger Annahme der Auftraggeberin und der Verfahrensbetreuung Kosten der KG 300 und 400 in Höhe von ca. 10 Mio. Euro brutto für die Schwimmhalle angenommen. Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt: Technische Gebäudeausrüstung, gesamt: 3.138.000 Euro netto (Die weitere Aufteilung der Kosten auf die Anlagengruppen siehe Anlage 2 Leistungsbeschreibung).
Für den technischen Betrieb der Schwimmhalle sind verschiedene technische Bereiche zu planen. Ein zentraler Bestandteil ist die Schwimmbadtechnik, die bisher im Erdgeschoss angedacht ist. Diese muss alle Funktionen des Schwimmbetriebes (Wiederaufbereitung, Becken, Duschen etc.) umfassen. Weitere Bereiche sind die Belüftung, die Energieversorgung und das Energiemanagement, ein Kassensystem sowie die sonstige Gebäudetechnik, die den Betrieb und Schwimmbad sicherstellen soll.
Für die Energieversorgung ist ein eigenes Blockheizkraftwerk geplant. Im Sinne der Nachhaltigkeit und der zukünftigen Betriebskosten sollen alternative Lösungen zur energetischen Versorgung sowie der Umgang mit Regenwasser mit geplant werden. Im Anhang befindet sich eine erste Aufstellung bezüglich der technischen Ausstattung von dem zukünftigen Betreiber der Schwimmhalle, den Stadtwerken.
Im Innenraum ist neben dem Schwimmbetrieb u.a. auch eine Küche für die Mitarbeitenden sowie ein Snackautomat vorgesehen . Die genaue Ausstattung und die sich daraus ergebenden technischen Anforderungen sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht näher definierbar. Selbiges gilt für die genaue Ausstattung der Freianlagen mit möglichen Anforderungen z.B. zur Beleuchtung, Ladesäulen oder Schrankenanlagen. Diese werden sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses weiter definieren.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung für den Neubau einer Schwimmhalle in Ratzeburg. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Grundleistungen nach HOAI.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1-9.
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Integration von deren Leistungen.
Das einzureichende Honorarangebot ist als Gesamtsumme der zu erbringenden Dienstleistung für die
Planung mit den Leistungsphasen 1-9, Honorarzone III (Basishonorarsatz) gemäß § 56 der HOAI zu
benennen. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind geplant:
1. Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten des Bauherrn und wichtiger Beteiligter.
2. Untersuchung zur Gebäude- und Anlageoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission.
Angesichts der aktuellen Situation ist hier das Prüfen von Maßnahmen für alternative Energiegewinnung/energetische Bauweise (z.B. Photovoltaik, Solar, Wärmepumpe etc.) ein wichtiger Bestandteil dieser Leistung.
3. Entwickeln und Prüfen von Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwassereintrags in die um-liegende Kanalisation.
Es ist davon auszugehen, dass der Eintrag des anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation reduziert werden muss. Dazu bietet sich z.B. die vorgesehene Dachbegrünung, eine Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Außenanlagen oder ähnliches an.
4. Mitwirken bei der Erstellung des Förderantrages
5. Teilnahme an Steuerungsrunden und zusätzlichen Besprechungen.
6. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
7. Erstellung und Austausch von 3-D-Planung als einfaches 3-D Modell mit reiner Geometrie in Anlehnung an LoG Level 200 inklusive Zuweisung tragend/nichttragend.
8. Erstellung und Austausch von 3-D-Planung als vertieftes 3-D Modell in Anlehnung an LoG-Level 300
9. Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerkplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchplanung
10. Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
11. Prüfen und Werten von Nebenangeboten
12. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten und Nachtragsangeboten
13. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
14. Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage inklusive detailliertem Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Die besonderen Leistungen sind als optional zu betrachten und werden einzeln von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übertragen. Ein Anspruch an die besonderen Leistungen besteht nicht.
Für eventuelle zusätzliche Leistungen (nicht Bestandteil des Hauptauftrags) sind die Stundensätze (netto) anzugeben für:
- Auftragnehmer/Projektleitung
- Projektmitarbeiter/-innen
- Technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-in
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 -Anzahl der Ingenieure/Architekten einschließlich der Führungskräfte. Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Bachelor/Master of Engineering) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
10 Punkte ab 4 Ingenieure oder vergleichbar
5 Punkte ab 2 Ingenieure oder vergleichbar
0 Punkte weniger als 2 Ingenieure oder vergleichbar
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Bachelor/Master of Engineering) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
20 Punkte ab 6 Mitarbeiter
10 Punkte 3-5 Mitarbeiter
0 Punkte 2 oder weniger als 2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) mindestens Lph 1-5 für Neubauten im Bereich Schwimmhallen, Freibäder, Freizeitbäder oder vergleichbare Objekte.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 40 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
40 Punkte >3 Referenzen
20 Punkte 3 Referenzen
10 Punkte 2 Referenzen
0 Punkte 1 Referenz
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung werden in Stufen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vor-entwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Die vorgenannten besonderen Leistungen werden dem Auftragnehmer, im Falle eines Abrufs durch den Auftraggeber, übertragen. Die jeweilige Besondere Leistung wird durch den Auftraggeber abgerufen. Der Auftraggeber ist frei, jede Besondere Leistung einzeln abzurufen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen sind insgesamt frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eintragung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/ Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
2) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe
Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
3) Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 55 HOAI (Technische Ausrüstung) mindestens LPH 1-5 für Neubauten im Bereich Schwimmhallen, Freibäder, Freizeitbäder oder vergleichbare Objekte. Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen. Es sind möglichst nicht mehr als 4 besonders einschlägige Referenzen einzureichen. Von der Einreichung nicht einschlägiger Referenzen (keine Vergleichbarkeit bzw. Nichterfüllung der Mindestanforderungen) soll abgesehen werden.
Zu 1) Mindestanforderung: mindestens 2 Ingenieure oder vergleichbar
Zu 2) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 3) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 3) genannten Anforderungen erfüllt.
Ingenieur/-in (z.B. Versorgungstechnik) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936Q73
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.