Unterstützungsleistungen bei dem Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1517
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen bei dem Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen bei dem Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP- Liniengeschäftes (LOS 2).
Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage (PT) und bei LOS 2 auf 430 PT.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes.
Kiel.
Rahmenvereinbarung über Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements der IB.SH in Bezug auf non-SAP und SAP-Berechtigungen.
...
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Bei der IB.SH handelt sich um ein Nichthandelsbuchinstitut.
Für die Implementierung eines zentralen Berechtigungsmanagements in der IB.SH wurden zwei Projekte aufgesetzt:
1. Projekt 07-18 „SAP Berechtigungsmanagement“
2. Projekt 22-18 „Zentrales Berechtigungsmanagement non-SAP“ („ZBM non-SAP“)
Aus diesen Projekten heraus wird die Struktur des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements (ZBM) der IB.SH aufgebaut und betrieben. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP- Liniengeschäftes (LOS 2).
Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage und bei LOS 2 auf 430 Personentage. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags je Los über den Zeitraum von vier Jahren beabsichtigt, beginnend am 15.01.2024.
...
Die zu erbringenden Leistungen umfassen für LOS 1 im Wesentlichen die:
• Unterstützung bei der Übernahme von non-SAP-Systemen in den Linienbetrieb des zentralen Berechtigungsmanagements
• Begleitung der Einführung von neuen Softwareprodukten in die IB.SH in Bezug auf Berechtigungsthemen von der Ausschreibung bis zu der Produktivname.
• Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements beim Linienbetrieb von non-SAP (regelmäßig) und SAP Systemen (bei Spitzenauslastungen)
o Prüfung von Berechtigungsanträgen
o Berechtigungsrollenbau
o Bearbeitung von Tickets (Fehlerfälle)
o Bearbeitung von internen Revisionsanforderungen
• Unterstützung von neuen Mitarbeitern des Teams bei der Einarbeitung in Berechtigungsthemen
• Unterstützung bei der Implementierung der Funktion der operativen fachlichen Anwendungsverantwortlichen in die Linienprozesse des zentralen Berechtigungsmanagements
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und die " Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 3 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sollten mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet Kriterium Nr. 7 (Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter des Unternehmens) über deren Platzierung.
Die Teilnahme des geplanten Personals im Verhandlungsgespräch muss bei der Erstellung des Angebotes Berücksichtigung finden.
Die Terminabsprachen für das Verhandlungsgespräch finden nach dem Angebotsschluss statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich in der 47. KW 2023 für Los 1 und in der 48. KW 2023 für Los 2 durchgeführt.
Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements der IB.SH in Bezug auf SAP Berechtigungen.
Kiel.
Rahmenvereinbarung über Unterstützung des zentralen Berechtigungsmanagements der IB.SH in Bezug auf non-SAP und SAP-Berechtigungen.
...
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein – das zentrale Förderinstitut des Landes – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Die IB.SH ist seit dem 1. Juni 2003 rechtlich selbstständig. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Bei der IB.SH handelt sich um ein Nichthandelsbuchinstitut.
Für die Implementierung eines zentralen Berechtigungsmanagements in der IB.SH wurden zwei Projekte aufgesetzt:
1. Projekt 07-18 „SAP Berechtigungsmanagement“
2. Projekt 22-18 „Zentrales Berechtigungsmanagement non-SAP“ („ZBM non-SAP“)
Aus diesen Projekten heraus wird die Struktur des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements (ZBM) der IB.SH aufgebaut und betrieben. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein sucht einen Dienstleister für Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Linienbetriebs des Zentralen Berechtigungsmanagements. Die Unterstützungsleistungen beziehen sich hierbei auf den Betrieb des non-SAP Liniengeschäftes (LOS 1) und den Betrieb des SAP- Liniengeschäftes (LOS 2).
Das Zentrale Berechtigungsmanagement möchte sich für Los 1 mit 3 externen Mitarbeitern und für Los 2 mit 2 externen Mitarbeitern verstärken, damit die Vertretung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich bei LOS 1 auf 725 Personentage und bei LOS 2 auf 430 Personentage. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrags je Los über den Zeitraum von vier Jahren beabsichtigt, beginnend am 15.01.2024.
...
Die zu erbringenden Leistungen umfassen für LOS 2 im Wesentlichen die:
• Prüfung von Berechtigungsanträgen
• Rollenbau für SAP-Berechtigungen
• Bearbeitung von Tickets (Fehlerfällen) in Bezug auf SAP-Berechtigungen und SAP- Rollen
• Bearbeitung von internen Revisionsanforderungen im Bereich des SAP Berechtigungsmanagements
• Beratung von Fachbereichen und Projektmitgliedern zu Fragen im Bereich des SAP Berechtigungsmanagements
• Unterstützung bei der Umsetzung von neuen fachlichen Anforderungen aus den Fachbereichen in Hinblick auf Berechtigungen
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und die " Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden max. 3 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sollten mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet Kriterium Nr. 7 (Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter des Unternehmens) über deren Platzierung.
Die Teilnahme des geplanten Personals im Verhandlungsgespräch muss bei der Erstellung des Angebotes Berücksichtigung finden.
Die Terminabsprachen für das Verhandlungsgespräch finden nach dem Angebotsschluss statt. Die Verhandlungsgespräche werde voraussichtlich in der 47. KW 2023 für Los 1 und in der 48. KW 2023 für Los 2 durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Auf Grundlage des (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt) einschl. GuV Rechnung erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch den Kreditbereich der IB.SH. Die Ratingnoten werden anschließend kategorisiert.
Mindestkriterium für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist Erreichen von 11 Punkten. Anbieter mit einer DSGV-/ RSU Corporate-Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Anbieter mit einer DSGV-/ RSU Corporate-Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt - Ausschluss von Verfahren.
3.
Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
4.
Fachliche Qualifikation des Bieters (Know-how und Kundenreferenzen)
Beschreibung des Leistungsspektrums, Know-How und Erfahrung des Unternehmens bei der Erbringung der angeforderten Leistungen;
Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen es tätig ist;
Darstellung von mind. drei einschlägigen Referenzen in den letzten drei Jahren, die die umfassende Erfahrung des Bewerbers in Bezug auf Kantinen- und Gästeverpflegung belegen (Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu den benannten Referenzen sind mindestens auf Nachfrage zu benennen).
5.
Nachweis über die Art und Umsetzung des Qualitätsmanagements und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Zertifizierung gemäß ISO/DIN/LDSG oder gleichwertigen Normen).
6.
Datenschutz-/Sicherheitskonzept der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung.
7.
Personalausstattung, fachliche Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter des Unternehmens.
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
8.
Qualitäts-/Umweltzertifikate, falls vorhanden. RAL-GZ 110, DGE-Zertifikat, ISO 14001 Umweltzertifikat, DIN EN 16001 oder DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement) oder vergleichbare.
9. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. August 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 3 ausgewählten Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 02. Oktober 2023. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
10. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio
(Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
11. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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Präsentationen/Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 47. KW 2023 für Los 1 und in der 48. KW 2023 für Los 2 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1517