Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels Referenznummer der Bekanntmachung: 5.270.0002.005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 14
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3501796-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Datenerfassung für Teichbewirtschaftung - Management des Wasserdargebots im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Zentrale in Pirna, beabsichtigt, die Leistung Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels – Teilprojekt Datenerfassung, zu vergeben.
Bautzen, DE
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Zentrale in Pirna (LTV) plant im Gesamtprojekt „Management des Wasserdargebotes im Kontext der Teichbewirtschaftung in der Oberlausitz unter Berücksichtigung des Strukturwandels“ die Erfassung von Daten bezüglich der Teichwirtschaften in der Lausitz für eine Optimierung des Wassermanagements. Dafür sind im Untersuchungsgebiet detaillierte Informationen über die Teichwirtschaften selbst und deren Bewirtschaftung notwendig
Teilprojekt: Teilprojekt TP 2
Bezeichnung: Datenerfassung
Vorhabenträger: LTV
Für die Optionalpositionen:
- Position 3.6: 1 Werktag (Begehung, Ortstermine Teichwirte)
- Position 3.7: Messtechnische Untersetzung (für Füllvolumen, mittlere Teichtiefe, Versickerung, Durchleitmenge
- Position 5.5.: Erstellung Systemplan
optionale Leistungen: Bes. Leistungen auf Stundenlohnbasis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Erklärung des Bewerbers zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Erklärung zum MiLoG
Nachweis Berufshaftpflicht.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3 Mio EUR betragen. Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3 Mio EUR betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur für den entsprechenden Fachbereich
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie den Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
siehe Vergabeunterlagen
Folgende Unterlagen sind für den Projektleiter und seinen Stellvertreter mit dem Angebot einzureichen:
- Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter im Naturwissenschaftlichen Bereich (Hydrologie, Wasserwirtschaft, Geographie, Geoökologie) oder vergleichbar.
- Für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen zu führen.
- Sollte ein Nachauftragnehmer gebunden werden sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen nachzuweisen, insofern der Nachaufragnehmer auch den Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter stellt, sind auch für diesen die gleichen Referenzen einzureichen (siehe Formblatt Erklärung / Nachweise).
Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters insgesamt (Unternehmensreferenzen)
(9 Objekte)
Es sind vom Bieter 9 vertraglich mängelfreie abgeschlossenen Referenzobjekte nachzuweisen. Es muss jeder Fachbereich mit jeweils 3 Referenzen abgedeckt sein. Die Referenzen können sich überschneiden, die Fachbereiche müssen eindeutig erkennbar sein.
Für jede der geforderten Referenzen sind erforderlich:
1. Fachbereich: Beschreibung der hydrologischen / wasserwirtschaftlichen Fragestellung
2. Fachbereich: Beschreibung des GIS-Einsatzes (Tools, komplexe Auswertung, Automatisierung)
3. Fachbereich: Beschreibung des Einsatzes von Messtechnik (Geräte, Leistung/Inhalt, besondere Herausforderung) sowie Beschreibung der Auswertung der Messtechnik
- der entsprechende Ansprechpartner (Name Auftraggeber und Ansprechpartner, Funktion, Telefonnummer) für die Referenzbestätigung zu benennen.
Als vergleichbare Referenzen gelten seit dem 01.01.2013 erbrachte Leistungen.
Es ist das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden!
Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des Projektleiters:
(3 Objekte)
Es sind vom Projektleiter 3 vertraglich mängelfreie abgeschlossenen Referenzobjekte im Fachbereich Hydrologie nachzuweisen.
Für jede der geforderten Referenzen sind erforderlich:
- Beschreibung der hydrologischen / wasserwirtschaftlichen Fragestellung
- der entsprechende Ansprechpartner (Name Auftraggeber und Ansprechpartner, Funktion, Telefonnummer) für die Referenzbestätigung zu benennen.
Als vergleichbare Referenzen gelten seit dem 01.01.2013 erbrachte Leistungen.
Es ist das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden!
Mit dem Angebot ist für den Bieter ebenfalls einzureichen: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter:
Hochschulabschluss im naturwissenschaftlichen Bereich (z.B. Hydrologie, Wasserwirtschaft, Geographie, Geoökologie oder vergleichbar)
Für die Bearbeiter:
Techniker / Technischer Zeichner / Bachelor im naturwissenschaftlichen Bereich
Die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Ein Stellvertreter für Urlaub und Krankheit mit dem geforderten Anforderungsprofil ist zwingend zu benennen (stellvertretender PL).
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot bestehend aus den einzelnen Dateien ist in einem zip-Archiv zusammengefasst hochzuladen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.