Neubau eines klimaneutralen Bürogebäudes für die Kreisverwaltung Stormarn Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2023/000012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mommsenstr. 14
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 45311601340
Fax: +49 4531160771340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines klimaneutralen Bürogebäudes für die Kreisverwaltung Stormarn
Neubau eines klimaneutralen Bürogebäudes für die Kreisverwaltung Stormarn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Stormarn beabsichtigt an seinem Standort in Bad Oldesloe den Abbruch des vorhandenen Verwaltungsgebäudes einschließlich Tiefgarage und einen Neubau mit Tiefgarage zu realisieren.
Die Baukosten (KG 300, KG 400) betragen ca. 8.300.000€
Weitere Details können der Planungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge kann ebenfalls den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geschäftsumsatz der letzen drei Jahre, Haftpflichtversicherung, Details siehe Wertugnsmatrix
Anzahl der Mitarbeiter, Referenzen, Qualitätssicherung, Details siehe Wertungsmatrix
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.