Externe Projektsteuerung von SMILE24 Referenznummer der Bekanntmachung: 0345
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GmbH Steuerung
E-Mail:
Telefon: +49 43166019746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Projektsteuerung von SMILE24
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist ein Rahmenvertrag für die externe Projektsteuerung von SMILE24. SMILE24 steht für „Schlei-Mobilität: innovativ, ländlich, emissionsfrei und 24/7“ und ist ein Projekt, welches durch den Bund gefördert wird und damit besonderen Nachweis- und Berichtspflichten unterliegt. Das Projekt startete im Januar 2023, unmittelbar nach Vorlage des Förderbescheides des Bundes. Es endet am 31.12.2025.
Schleswig-Holstein
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist ein Rahmenvertrag für die externe Projektsteuerung von SMILE24. SMILE24 steht für „Schlei-Mobilität: innovativ, ländlich, emissionsfrei und 24/7“ und ist ein Projekt, welches durch den Bund gefördert wird und damit besonderen Nachweis- und Berichtspflichten unterliegt. Das Projekt startete im Januar 2023, unmittelbar nach Vorlage des Förderbescheides des Bundes. Es endet am 31.12.2025. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss des Projektes innerhalb der vorgesehenen Projekt- und Förderlaufzeit. Der Auftraggeber sucht hierzu eine im Projektmanagement besonders erfahrene Projektleitung (Auftragnehmer), die ihrerseits im Idealfalle für z.B. Fälle von Krankheit etc. durch eine vergleichbar erfahrene Projektleitungsvertretung und/oder ggf. Consultant-/Supportressourcen unterstützt wird. Die Projektleitungsvertretung kann eine auftragnehmerinterne Sparringrolle einnehmen. Erwartet wird ein zielorientiertes Projektmanagement, welches die Inanspruchnahme von Personalressourcen bei der NAH.SH und bei den beiden Projektpartnern (Kreise Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde) schont und auf eine sehr gezielte Einbindung der NAH.SH und der beiden Projektpartner ausgerichtet ist. Der Rahmenvertrag beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung und endet spätestens 3 Monate nach dem Ende der Projektlaufzeit, inklusive einer zweimaligen Option seitens des Auftraggebers auf Verlängerung um jeweils sechs Monate (siehe auch Ziffer II.2.7). Der geschätzte Auftragswert der einzelnen, auf dem Rahmenvertrag beruhenden Aufträge liegt bei 500.000 Euro (netto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Rahmenvertrags inklusive der Verlängerungsoptionen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Gesamtauftragssumme tatsächlich erreicht wird, aber es wird eine Mindestabnahmemenge von 50.000 EUR (netto) pro Auftragsjahr garantiert. Wird die Mindestabnahme nicht erreicht, erhält der Auftragnehmer Zuschläge in Höhe von 20 v. H. auf die Tagessätze der tatsächlich eingesetzten Mitarbeiter. Auf § 2 Nr. 3 VOL/B wird hingewiesen.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7).
Bietergemeinschaften sind in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen. Die Vergabestelle sucht einen hauptverantwortlichen Auftragnehmer, der seinerseits Subunternehmer einbinden kann. Der Subunternehmer kann auch die vorgesehene Projektleitung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Projektsteuerung von SMILE24
Postanschrift: Große Reichenstraße 27
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm