Verwertung von Restabfall, Restsperrmüll und Altholz aus Sperrmüll aus dem Vogtlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: VLK_2023_0081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postplatz 5
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3741300-1734
Fax: +49 3741300-4016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vogtlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Restabfall, Restsperrmüll und Altholz aus Sperrmüll aus dem Vogtlandkreis
Verwertung von Restabfall, Restsperrmüll und Altholz aus Sperrmüll aus dem Vogtlandkreis in 3 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:
Los 1: Verwertung von Restabfall,
Los 2: Verwertung von Restsperrmüll,
Los 3: Verwertung von Altholz aus Sperrmüll.
Alle Lose werden mit jeweils 2 Transportalternativen (Alternative mit Transport ("m. T."): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an der Umladestation des Auftraggebers in Oelsnitz; Alternative ohne Transport ("o. T."): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an
einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n)) ausgeschrieben.
Los 1 wird zudem in 2 Laufzeitalternativen (Alternative A: 3 Jahre; Alternative B: 6 Jahre) ausgeschrieben. Lose 2 und 3 werden ohne Laufzeitalternativen ausgeschrieben (Laufzeit 4 Jahre).
Verwertung von Restabfall
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an der Umladestation des AG, Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 22.600 bis 33.700 Mg/a an Restabfall. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport ("m. T."): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an der Umladestation des Auftraggebers in Oelsnitz.
Alternative ohne Transport ("o. T."): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem
Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Die Leistung wird zudem in zwei Laufzeitenalternativen ausgeschrieben:
Alternative A: Laufzeit 3 Jahre (d.h. 01.04.2024 bis 31.03.2027) und Alternative B: Laufzeit 6 Jahre (d.h. 01.04.2024 bis 31.03.2030).
Verwertung von Restsperrmüll
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an der Umladestation des AG,
Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 4.000 bis 6.500 Mg/a an Restsperrmüll. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport ("m. T."): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an der Umladestation des Auftraggebers in Oelsnitz.
Alternative ohne Transport ("o. T."): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem
Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Verwertung von Altholz aus Sperrmüll
Alternative mit Transport: Übernahme der Abfälle an der Umladestation des AG,
Alternative ohne Transport: Übernahme der Abfälle an durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n)
Die Leistung umfasst die Verwertung von ca. 2.500 bis 5.800 Mg/a an Altholz aus Sperrmüll. Die Abfälle sind zu übernehmen, ggf. zu transportieren und einer Verwertung zuzuführen.
Die Leistung wird in 2 Transportalternativen ausgeschrieben.
Alternative mit Transport ("m. T."): Transport der Abfälle durch den Auftragnehmer, Übernahme der Abfälle an der Umladestation des Auftraggebers in Oelsnitz.
Alternative ohne Transport ("o. T."): Transport der Abfälle durch den Auftraggeber, Übernahme der Abfälle an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellende(n) Übernahmestelle(n). Bei der Angabe mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber im Einzelfall frei wählen, in welchem
Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt zu haben,
- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
zu fordern
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten
jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner
inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallart und Abfallmenge pro Jahr).
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle (Los 1: AVV 20 03 01/ Los 2: AVV 20 03 07/ Los 3: AVV 20 01 38)
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
— Anforderungen an die Referenzen:
Los 1: Referenz für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212); Mindestvertragsdauer: 3 Monate; Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 10.000 Mg an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung enthalten.
Los 2: Referenz für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Sperrmüll (AVV 200307); Mindestvertragsdauer: 3 Monate; Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 2.000 Mg an gemischten Siedlungsabfällen, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung oder Sperrmüll enthalten.
Los 3: Referenz für die Entsorgung von Sperrmüll (AVV 200307), brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der mechanischen Behandlung (AVV 191210/ 191212) oder Altholz (AVV 200138); Mindestvertragsdauer: 3 Monate; Mindestleistungsumfang: Die Summe der Referenzen muss innerhalb eines Jahres eine behandelte Abfallmenge von mindestens 1.500 Mg an Sperrmüll, brennbaren oder sonstigen Abfällen aus der
mechanischen Behandlung oder Altholz enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
für Lose 1 bis 3 für beide Transportalternativen:
- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Öffnungszeiten, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten, Status als Verwertungsanlage.
—für Lose 1 bis 3 der Alternative "o.T.", - ohne Transport:
- Kennzeichnung des Übernahmeortes für die Abfälle des AG durch Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) bzw. Entsorgungsanlage mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
- Anlagenkennblatt für ggf. zusätzlich vorgesehene Übernahmestellen zur Übernahme und/ oder Lagerung der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Anlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigte Abfallarten, sofern einschlägig: genehmigte Lagermenge, Öffnungszeiten
— auf Verlangen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen
zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können.
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-1040
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.