Lieferung eines MLF nach DIN 14530-25 für die Gemeinde Koberg Referenznummer der Bekanntmachung: 09-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Amtsgraben 4
Ort: Sandesneben
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23898
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): für die Gemeinde Koberg
E-Mail:
Telefon: +49 45361500120
Fax: +49 45361500500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://amt-sn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines MLF nach DIN 14530-25 für die Gemeinde Koberg
Lieferung eines MLF nach DIN 14530-25 für die Gemeinde Koberg unterteilt in drei Lose
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF (Kurzzeichen: Los 1)
23881 Koberg, Kreis Herzogtum Lauenburg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
23881 Koberg, Kreis Herzogtum Lauenburg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF und Zusammenführung aller Lose
(Teil-) Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 (Kurzzeichen: Los 3)
23881 Koberg, Kreis Herzogtum Lauenburg
(Teil-) Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift: Neue Straße 1
Ort: Mühlau bei Chemnitz
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift: Albert Ziegler Straße
Ort: Giengen an der Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWBhinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (aufNachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de