Betrieb eines Hilfebusses für obdachlose Menschen Referenznummer der Bekanntmachung: L-10.61-2022-00644
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Vergabe und Dienste
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Hilfebusses für obdachlose Menschen
Niedrigschwellige soziale Unterstützung obdachloser Personen durch aufsuchende
mobile Hilfe mit Hilfebus in der Stadt Leipzig
Stadtgebiet Leipzig
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die ganzjährige soziale Unterstützung obdachloser Personen durch aufsuchende mobile niedrigschwellige Hilfe mittels eines Hilfebusses an einen Dritten als Leistung zu vergeben. Vorrangiges Ziel ist die Hilfebedarfsermittlung vor Ort und die sich daraus ergebende Hilfeplanung, sowie die bedarfsgerechte Notversorgung obdachloser Menschen. Zur Zielerreichung ist im Auftrag der Stadt Leipzig über das vorhandene Hilfesystem zur informieren.
II.2.7) muss korrigiert heißen: Der Leistungszeitraum beginnt zum 01.10.2023 mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren und der zweimaligen Option der Verlängerung um 2 weitere Jahre (längstens bis 30.09.2029). Die Option zur Verlängerung kann die Auftraggeberin der/dem Auftragnehmer/-in bis 8 Monate (31.01.) vor Vertragsende anbieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb eines Hilfebusses für obdachlose Menschen
Postanschrift: Plautstr. 18
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3414809287
Fax: +49 3414809288
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).