Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Kleintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1816808-U63
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Kleintechnik
Die Wismut GmbH beabsichtigt für den Sanierungsbereich Ronneburg eine Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen an Kleingeräten und sonstiger mobiler Technik sowie die Lieferung von Ersatzteilen zu vergeben.
Die Leistungen dienen der Erhaltung bzw. der Wiedererlangung der vollen Funktionsfähigkeit der betriebseigenen Geräte sowie deren Betriebs- und Verkehrssicherheit gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Bestimmungen. Dabei sind die Inspektionen, Wartungen, Prüfungen und Instandsetzungen sowie die Lieferung von Ersatzteilen an den nachfolgenden Geräten / Technik vorzunehmen:
Los 1: 58 Stück Stromerzeugern, 19 Stück Flutlichtanlagen
Los 2: 35 Stück Hochdruckreinigern, 6 Stück Kehrmaschinen
Los 3: 11 Stück Rüttelplatten, 4 Stück mobile Kleintechnik z. B. Brennkrafthammer, Fugenschneider etc.
Stromerzeuger und Flutlichtanlagen
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 58 Stück Stromerzeugern und 19 Stück Flutlichtanlagen sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Der Leistungszeitraum beginnt nach Zuschlagserteilung und frühestens ab 01.10.2023 bis 30.09.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.03.2024 zum 30.09.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.09.2027.
Hochdruckreiniger und Kehrmaschinen
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 35 Stück Hochdruckreinigern und 6 Stück Kehrmaschinen sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Der Leistungszeitraum beginnt nach Zuschlagserteilung und frühestens ab 01.10.2023 bis 30.09.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.03.2024 zum 30.09.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.09.2027.
Rüttelplatten und sonstige mobile Kleintechnik
07580 Ronneburg – Ronneburger Raum
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
Instandhaltungsleistungen (Inspektion, Wartung, Prüfung und Instandsetzung) an 11 Stück Rüttelplatten und 4 Stück mobiler Kleintechnik z.B. Brennkrafthammer, Fugenschneider etc. sowie die Lieferung von Ersatzteilen als rahmenvertragliche Leistung.
Der Leistungszeitraum beginnt nach Zuschlagserteilung und frühestens ab 01.10.2023 bis 30.09.2024.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.03.2024 zum 30.09.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.09.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
- das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich
vorgegeben werden
- 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen, die folgende Forderungen für die Ausführung des Auftrags bestätigt:
- Instandhaltungsleistungen werden ausschließlich von geschulten und befähigten Personen durchgeführt
- Sachkundigenprüfungen (UVV-Prüfungen) werden ausschließlich von sachkundigen Personen durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.