Rahmenvertrag Reinstwasseranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FKTM-B_2303RV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail:
Fax: +49 3512603166
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Reinstwasseranlagen
Rahmenvertrag über die Wartung von Reinstwasseranlagen nach Herstellervorgaben sowie den zyklischen Wechsel von Ionenaustauschern in Reinstwasseranlagen.
Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Deutschland
> Wartung von 20 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Klein-/Kompaktanlage
> Wartung von 8 Stück Reinstwasseranlagen, Ausführung Mittel-/Großanlage
> Austausch von ca. 75 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz regeneriert
> Austausch von ca. 12 Ionenaustauschern, Behältergrößen 1500 bis 7000, Mischbettharz neu
> Austausch von ca. 4 Ionenaustauschern, Behältergrößen 2000 bis 6000, Mischbettharz neu für Kühlkreisläufe
> Austausch von ca. 15 Ionenaustauschern, Behältergrößen 550 bis 6000, Mischbettharz neu, Reinstharz
einseitigen Option des AG die Verlängerung des Vertrages zwei Mal um ein Jahr (vom 01.09.2025-31.08.2026 sowie vom 01.09.2026-31.08.2027) zu verlangen.
Während der Vertragslaufzeit sind Leistungsänderungen durch Zugang oder Abgang von Einzelanlagen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. Eigenerklärung nicht zu dem genannten Personenkreis der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zu gehören
Befähigung um in Strahlenschutzbereiche zu Arbeiten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Nachweis zur fachgerechten Ausgeführung der geforderten Arbeiten.
> Genehmigung nach § 25 StrlSchG
> Zertifikat Fachbetrieb nach WHG in Verbindung mit § 62 AwS
> Grundlagen für Zertifizierung der aufbereiteten Ionenaustauscher
> Erklärung zur Sicherung der Verfügbarkeit vor Ort innerhalb von 1 Arbeitstag
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland