Technische Betreuung des Internetauftritts sachsen.de Referenznummer der Bekanntmachung: SK.13.1-0453/15/8-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-10999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-10999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung des Internetauftritts sachsen.de
Die technische Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung neuer und bereits bestehender Internetseiten des Freistaates Sachsen
Dresden
Mit der Ausschreibung soll ein Partner für die technische Erstellung, Pflege und Weiterentwick-lung neuer und bereits bestehender Internetseiten des Freistaates Sachsen gefunden werden.
Gemeinsames Ziel von Auftraggeber und Auftragnehmer ist die Etablierung als führende Online-Seite im Bereich der Regierungs- und Verwaltungskommunikation. Besonderer Wert ist auf eine sehr gute Benutzbarkeit (Usability), eine hohe Barrierefreiheit, eine leistungsstarke technische Basis und eine sehr gute technische Zugänglichkeit zu legen, um dialogische Reputationsarbeit/ Imagebildung für den Freistaat Sachsen und dessen Regierung (Onlinemarketing) in guter Quali-tät zu leisten und gleichzeitig als Behördenwegweiser mit verlässlichen Digitalisierungsdiensten fungieren zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363