Abfalltransporte für die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1037/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lollfuß 83
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4621-857222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asf-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalltransporte für die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Transporte von Restabfall und Sperrmüll zu Verbrennungsanlagen in Kiel und Stapelfeld. Abholorte sind drei Umschlaganlagen. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Transporte mittels Walking Floor aus Kappeln und Flensburg,
Los 2: Transporte auf Containerbasis aus Schleswig; dem AN obliegt hier auch die Gestellung der Container.
Die AG bemüht sich zur Verminderung allzu weiter Abfalltransporte um einen Ringtausch dahingehend, dass Sperrmüll statt in der MVA Stapelfeld in der MBA Neumünster entsorgt werden kann. Ob diese Bemühungen erfolgreich sind, steht zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht fest.
Transport mit Walking Floor von den Umschlaganlagen Kappeln und Flensburg
Transport mit Walking Floor von
- Pos. 1: ca. 3.800 t/a Restabfällen von der Umschlaganlage Kappeln zur MV Kiel,
- Pos. 2: ca. 1.000 t/a Sperrmüll von der Umschlaganlage Kappeln zur MVA Stapelfeld,
- Pos. 3: ca. 1.900 t/a Sperrmüll von der Umschlaganlage Flensburg zur MVA Stapelfeld.
Statt zur MVA Stapelfeld wird Sperrmüll möglicherweise zur MBA Neumünster transportiert. Hierfür wird im Preisblatt eine Eventualposition abgefragt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal ab dem 31.12.2027 mit einer Frist von 12 Monaten möglich.
Hinsichtlich Los 1 Pos. 1 und 2 gilt der Leistungsbeginn 01.01.2024 vorbehaltlich der termingerechten Fertigstellung der Umschlaganlage in Kappeln.
Transport mittels Containern von der Umschlaganlage Schleswig
Transport mit Container von
- Pos. 1: ca. 15.100 t/a Restabfällen von der Umschlaganlage Schleswig zur MV Kiel,
- Pos. 2: ca. 2.500 t/a Sperrmüll von der Umschlaganlage Schlleswig zur MVA Stapelfeld,
Dem AN obliegt auch die Gestellung der Container.
Statt zur MVA Stapelfeld wird Sperrmüll möglicherweise zur MBA Neumünster transportiert. Hierfür wird im Preisblatt eine Eventualposition abgefragt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, sofern die AG nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN ist zu jedem Quartal ab dem 31.12.2027 mit einer Frist von 12 Monaten möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Ferner ist die im Angebotsformular enthaltene Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen und zu den Regelungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein bezüglich der Zahlung des Vergabemindestlohns abzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2020-2022 sowie Angabe des Mittelwertes der 3 Jahre.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen für die Jahre 2020-2022 sowie Angabe des Mittelwertes der 3 Jahre; als ähnliche Leistung gilt die Durchführung von Abfalltransporten.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer
Berufliche Leistungsfähigkeit
BL1 Qualitätssicherung Transport
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Befördern", Abfallschlüsselnummern 20 03 01 und 20 03 07.
Gegebenenfalls Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach EMAS.
BL2 Referenzen
Eigenerklärung über Referenzen (mindestest eine Referenz) für Abfalltransporte > 5.000 t/a mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang und Zeitraum sowie Name, E-Mail und Tel.-Nr. des Referenzauftraggebers.
Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen:
BL3 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern" für die Abfallschlüsselnummern 20 03 01 und 20 03 07, oder von der zuständigen Behörde bestätigte Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG).
Bei ausländigen Unterauftragnehmern ist ein gleichwertiger Nachweis beizufügen.
Technische Leistungsfähigkeit
TL1 Angaben zur technischen und personellen Ausstattung
Angabe der Anzahl der Transportfahrzeuge des angebotenen Transportsystems, sowie Anzahl der in den letzten 6 Monaten im Mittel beschäftigten LKW-Fahrer.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Die AG wird im Falle einer Eignungsleihe von § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen und entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung verlangen.
Zu III.1 Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ63PA
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.