Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816846-U02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung (Gras und sonstiger Bewuchs) im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH.
Im Rahmen der Leistungserbringung sind Mäharbeiten an den Zufahrten und den Messtellen (Grundwasserbeschaffenheits- und Oberfächenwassermessstellen) auszuführen.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Ronneburg und Drosen (Los 1)
07580 Ronneburg und 04626 Drosen
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 117 Messstellen (1,650 ha Fläche gesamt)
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Seelingstädt (Los 2)
07580 Seelingstädt
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 71 Messstellen (1,831 ha Fläche gesamt)
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Crossen und Helmsdorf (Los 3)
08058 Zwickau OT Crossen und 08129 Zwickau OT Helmsdorf
3 mal jährlich Bewuchsbeseitigung an 121 Messstellen (0,698 ha Fläche gesamt)
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 28.04.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Ronneburg und Drosen (Los 1)
Postanschrift: Herschelstraße 11
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3753536070
Fax: +49 37535360730
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Seelingstädt (Los 2)
Postanschrift: Bitterfelder Str.17
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419102380
Fax: +49 34191023899
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Bewuchsbeseitigung im Bereich Crossen und Helmsdorf (Los 3)
Postanschrift: Herschelstraße 11
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3753536070
Fax: +49 37535360730
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.