Gebäudereinigungsleistungen samt Nebenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen samt Nebenleistungen
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung, Essensausgabe und der Mattenwechsel in 34 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 30.000 Quadratmetern. Sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 19.000 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält vier Lose.
Gebäudereinigungsleistungen
12 Verwaltungsgebäude, Schulen, Straßenmeistereien an den Standorten Geithain, Pegau, Böhlen, Markleeberg, Borna, Elstertrebnitz und Zwenkau mit ca. 5,6 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und ca. 12.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Gebäudereinigungsleistungen
13 Verwaltungsgebäude, Schulen, Straßenmeisterei am Standort Grimma mit rund 3,3 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Gebäudereinigungsleistungen
9 Verwaltungsgebäude, Schulen, Straßenmeisterei an den Standorten Wurzen und Burkartshain mit rund 2,1 Mio. Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 8.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung von rund 35 Objekten an den Standorten Geithain, Pergau, Böhlen, Markleeberg, Borna, Elsterstrebnitz, Zwenkau, Grimma, Wurzen und Burkartshain.
Drei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB - Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Loslimitierung:
Es können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Für die Lose 1 bis 3 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf ein Los. Bieter, die bei mehr als einem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf das Los mit dem höchsten Angebotspreis.
Keine Objektbegehung:
Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend beschrieben.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: 4. August 2023, 14.00 Uhr (MESZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung
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von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Bei widersprüchlichen Angaben sind die Eintragungen in der Angebotsdatei maßgeblich.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.