Allgefahren-Sachversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-014-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannisgasse 7/9
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341969-3412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.L.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgefahren-Sachversicherung
Allgefahren - Sachversicherung
LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Reichsstraße 4
04103 Leipzig
Der Auftraggeber schreibt für einen 20%igen Anteil eine Allgefahren-Sachversicherung für sich und nach § 18 Aktiengesetz die mit ihm verbundenen Unternehmen, insbesondere die Tochterunternehmen
- Leipziger Stadtwerke
- Leipziger Verkehrsbetriebe
- Leipziger Wasserwerke aus.
Versichert werden Sachanlagen mit Ausnahme von Kraftwerken mit Gas- und/oder Dampfturbinen.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgemäß von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Die Vergabeunterlagen werden nach Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (Stand 01.09.2020) dem jeweiligen Unternehmen zugänglich gemacht.
Die vorher genannte Vereinbarung steht barrierefrei unter der in Punkt I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL zur Verfügung. Die unterzeichnete Vereinbarung ist im PDF-Format über das Bietercockpit www.evergabe.de als Nachricht an die Vergabestelle zu übermitteln. Nach Erhalt der unterzeichneten Vereinbarung werden die vertraulichen vollumfänglichen Vergabeunterlagen über die Nachrichtenfunktion über das Bietercockpit (www.evergabe.de) den entsprechenden Bietern zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von den Bietern ist dem Angebot ein Nachweis ihrer Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte beizufügen.
Ein Angebot durch einen Makler ist nur zulässig, wenn dieser in Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden Versicherungsgesellschaft handelt, welche mit dem Angebot vorzulegen ist. Ein Makler darf sich nur für einen Versicherer bevollmächtigen lassen.
Nachweis eines aktuellen Ratings z. Bsp. Standard & Poors (falls vorhanden)
1. Nachweis von Erfahrungen in der Zeichnung von Feuer- und Elementarschadenversicherungen.
2. Es ist ein deutschsprachiger Apparat Voraussetzung. Der Standort sowie die Anzahl der deutschsprachigen Mitarbeiter sowie deren Tätigkeitsgegenstände sind zu benennen.
zu 1. Als Nachweis in der Zeichnung von Feuer- und Elementarschadenversicherungen im Versorgungsbereich Energie, Wasser/Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr sind gesamt mindestens 3 entsprechende Referenzen zu benennen.
zu 2. Als Nachweis für die Risikobeurteilung, Policierung und Schadensabwicklung sind gesamt mindestens 3 entsprechende Referenzen zu benennen.
s. Ziffer III.1.1
Der Auftraggeber gibt ein Bedingungswerk und Risikoinformationen vor.
Beteiligungsangebot
a) Mindestzeichnungsquote von 5% unter Angabe der Maximalquote. (max. 20%)
b) Einwilligung der Beteiligten Versicherungsgesellschaften, das durch den Auftraggeber mit der Führenden Versicherungsgesellschaft verhandelte und vorab offengelegte Bedingungswerk zu akzeptieren.
Jeder Versicherer haftet auf die von ihm gezeichnete Quote als Teilschuldner.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über www.evergabe/nachrichten.de einzureichen
- Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
- Angebote, die nach dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Der Bieter trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang des Angebotes.
- Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
- Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer Übersetzung, dem Angebot beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und fehlende Nachweise oder Formblätter können zur Nichtberücksichtigung der Angebote führen.
- Fehlende Nachweise können mit entsprechender Fristsetzung nachgefordert werden. Sollten Angaben und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Vergabestelle eingehen, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
- Die Vergabestelle wird bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung durch den Versicherungsmakler Marsh GmbH begleitet. Der Versicherungsmakler ist mit der Betreuung der ausgeschriebenen Versicherungen beauftragt. Für diese Leistung sind von den Bietern keine zusätzlichen Kosten einzukalkulieren. Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Courtage besteht nicht. Der Versicherungsmakler wird direkt vom AG vergütet.
Die ausschließliche Verantwortung für das Vergabeverfahren verbleibt bei der Vergabestelle.
- Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterdeckung der (20% igen) Zeichnungsquote das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Zu I.3)
Angebote sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche nicht über www.evergabe.de eingereicht werden, unzulässig sind und nicht gewertet werden können.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).