Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Internetübergang Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2015-24 DR, Los 5
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3513264-5101
Fax: +49 3513264-9909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sid.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren SVN 2.0 – Leistungsbereich Internetübergang
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Mit dem SVN werden die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN II offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes eGovernment. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN und das KDN II zum 31.3.2017 benötigen die Auftraggeber mit dem SVN 2.0 eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss des Vertrages über das SVN eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Internetübergang sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer als Generalunternehmer eine knoten- und kantendisjunkte Internetanbindung (IPv4/IPv6) über zwei Internet Service Provider („ISP“) zur Verfügung, die jeweils über ein eigenes Autonomes System verfügen müssen. Die ISPs haben für die Erbringung ihrer Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen (physische 10 Gbit/s-Ethernetschnittstelle) an ihre Infrastruktur anzubinden. Zudem sind Domänenregistrierung und Maßnahmen zur DDoS-Mitigation zu erbringen. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung überwachen zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; b) den Kommunen und Landkreisen im Freistaat Sachsen, einschließlich ihrer Behörden und Einrichtungen sowie die Kunden der KDN GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer zentralen, knoten- und kantendisjunkten lnternetanbindung des SVN 2.0
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35132645101
Fax: +49 35132649909
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aufbau, Bereitstellung und Betrieb einer zentralen, knoten- und kantendisjunkten lnternetanbindung des SVN 2.0
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung um 24 Monate einschließlich Migrationsphase 2 zur Überführung des über die Internetanbindung des SVN 2.0 laufenden Internet-Datenverkehrs auf das zu implementierende Nachfolgesystem als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG) und zum Rückbau der bestehenden Internetanbindung des SVN 2.0
Aufgrund der aktuellen polit. Sicherheitslage (u.a. infolge d. Ukraine-Kriegs) sowie diverser teilw. als Reaktion darauf erfolgter gesetzl. Maßnahmen, u.a. Umsetzung d. NIS-2-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit v. 14.12.2022, ergeben sich deutlich erhöhte Anforderungen an die Netz- u. Informationssicherheit in Landesnetzen wie dem SVN. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Netz- u. Informationssicherheitsstruktur des Freistaats Sachsen und seiner Kommunen. In dem Kontext haben neue Sicherheitstechnologien eine nochmals verstärkte Bedeutung erlangt und führen zu einem Paradigmenwechsel bei Zugriff und Absicherung von Daten. Diese Umstände waren bei Abschluss des SVN2.0-Vertrags (Leistungsbereich Internetübergang) nicht vorhersehbar. Da der SID zugleich seiner gesetzl. Betriebspflicht des SVN nachkommen muss (Funktionsfähigkeit d. Verwaltung), ist die Verlängerung des SVN2.0-Vertrags (Leistungsbereich Internetübergang) zwingend erforderlich.