Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten Referenznummer der Bekanntmachung: 295/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH, Dresden
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsfachschule für Pflegeberufe mit Betriebskindergarten
Die Große Kreisstadt Borna beabsichtigt die Umnutzung des Amtsgerichtes einschließ-lich der Nutzungserweiterung durch einen Neubau für eine Berufsfachschule für Pfle-gekräfte mit Betriebskindergarten. Die Fortschreibung der Planung soll in 2022 begin-nen, eine Umsetzung der Baumaßnahmen wird bis 2026 erwartet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) werden nach Planungen der Stadt auf 10,5 Mio. Euro für die Sanierung des bestehenden Gebäudes und der Erweiterung geschätzt.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 über beide Teilmaßnahmen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Brandschutzkonzept „Amtsgericht“ gemäß AHO Heft 17, LP 3; Brandschutzkonzept „Betriebskindergarten“ gemäß AHO Heft 17, LP 1 bis 3; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 1 bis 3.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LP 4 bis 6; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 4 bis 6
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 über beide Teilmaßnahmen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 6 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 3 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten) beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Teilmaßnahme 1: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Teilmaßnahme 2: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen: (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe über beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz; LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; LPH 8: Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/ Güteprüfungen
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 6 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 (Teilmaßnahme 1: Amtsgericht) sowie die LPH 1 bis 3 (Teilmaßnahme 2: Betriebskindergarten) beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe für beide Teilmaßnahmen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Beauftragt werden Leistungen über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 3 über beide Teilmaßnahmen beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Freianlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 HOAI
Borna, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Spezifische Anforderungen an die Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Die Koordination der Fachplaner obliegt dem Auftragnehmer Los 1. Die Fachplaner der Lose 2 bis 5 sind gehalten, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen zu zuarbeiten. Es sind regelmäßige Abstimmungen (Planungsberatungen) mit dem Auftraggeber und dem Nutzer vorzusehen. Durch das Los 1 ist eine Fortschreibung der Planung im Rahmen der LPH 3 sicherstellen, die erweiterten Raumanforderungen sind in den Planungsstand zu integrieren. Der vorliegende Planstand LPH 2 ist Grundlage für die Fördermittelabstimmung, der Planstand LPH ist die Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierungssicherheit. Einbeziehung der Unfallkasse Sachsen und Landesdirektion in LPH 3, Einbeziehung der Denkmalpflege ab LPH 3.
Den Leistungen liegen die Teilmaßnahmen zu Grunde: Über der Dauer des Vorhabens sind die Teilmaßnahmen separat zu betrachten.
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Postanschrift: Milanstraße 1A
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Witznitzer Werkstraße 22
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Postanschrift: Milanstraße 1A
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Witznitzer Werkstraße 22
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Postanschrift: Milanstraße 1A
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Witznitzer Werkstraße 22
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04452
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI
Postanschrift: Milanstraße 1A
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Witznitzer Werkstraße 22
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04452
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 HOAI
Postanschrift: Milanstraße 1A
Ort: Schkeuditz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Witznitzer Werkstraße 22
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.