Umzugsleistung Erweiterungsneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 0012-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 431-600-2558
Fax: +49 431-600-1525
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Kiel
Die zu erbringenden Umzugsleistungen beinhalten:
- Umzug von Büroarbeitsplätzen inkl. Mobiliar, IT und Schrankinhalten und Arbeitsmitteln
- Umzug von Laboreinrichtungen inkl. Laborgeräte, Versuchsaufbauten, Verbrauchsmaterialien und Gefahrstoffen
- Umzug von Bibliotheks- und Archivbeständen
- Entsorgung von nicht mehr benötigtem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen
Erläuterung der Ausführungsfrist:
Die Durchführung der Umzüge beginnt nach aktueller Planung, abhängig vom Baufortschritt in der KW 35 in 2023.
Die Tatsächliche Gliederung der Umzugsabläufe wird in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgen. Der genaue Starttermin der einzelnen Umzugsstepps wird dem Auftragnehmer spätestens 29 Kalendertage vor dem Umzugsbeginn bekannt gegeben.
Der Umzug endet mit vollständiger Abnahme durch den Auftraggeber nach aktueller Planung, abhängig vom Baufortschritt, in der KW 51 in 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umzugsleistung Erweiterungsneubau
Postanschrift: Im Südfeld 14
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
Postanschrift: Wittland 20
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 2419
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.