Fehmarn, Dstlg. Marienleuchte – Neubau Unterkunftsgebäude, Option Neubau Dienst- und Erfassungsgebäude - Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23D00024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fehmarn, Dstlg. Marienleuchte – Neubau Unterkunftsgebäude, Option Neubau Dienst- und Erfassungsgebäude - Gebäude und Innenräume
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 2-9, stufenweise Beauftragung mit Optionen
Fehmarn OT Marienleuchte
Auf der Dienstliegenschaft Marienleuchte auf Fehmarn sollen mittelfristig drei große Neubauten umgesetzt werden. Ein Unterkunftsgebäude, ein Dienst- und Erfassungsgebäude und ein Wirtschaftsgebäude. Zurzeit befinden sich die Flächen der Unterkünfte und die Dienst- und Erfassungsräume in einem Gebäude. Diese sollen in Zukunft in zwei separaten Neubauten angeordnet werden. Der Neubau des Standardunterkunftsgebäudes soll als erstes, anschließend das Dienst- und Erfassungsgebäude und als letztes das Wirtschaftsgebäude umgesetzt werden. Durch die zeitliche Realisierungsreihenfolge bestehen Abhängigkeiten innerhalb der geplanten Maßnahmen und der Entwicklungen auf der Liegenschaft. Im Zuge der hier ausgeschriebenen Leistung soll zunächst das Unterkunftsgebäude realisiert werden. Die Option einer Weiterbeauftragung zum Neubau Dienst- und Erfassungsgebäude behält sich der Auftraggeber hiermit vor. Die Realisierung des Wirtschaftsgebäudes ist kein Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung – muss jedoch übergreifend für die Liegenschaft mit betrachtet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Pilotprojekt zur CO2-Neutralität auf der Liegenschaft besteht.
Im ersten Bauabschnitt soll der Neubau eines Unterkunftsgebäudes auf ca. 1.500m² (BGF) mit 32 Einzelunterkünften und dazugehörigen Nasszellen sowie ein Technikgebäude im nordwestlichen Teil der Liegenschaft geplant und errichtet werden. Das Projekt ist als Pilotprojekt zur BNB-Systemvariante „Bundeswehr-Unterkunftsgebäude (Neubau)“ vorgesehen. Zudem sollen mit dem Neubau die ersten Bestandteile zum Pilotprojekt zur CO2-neutralen Liegenschaft umgesetzt werden.
Als Option wird der 2. Bauabschnitt, der Neubau des Dienst- und Erfassungsgebäudes im Norden der BW-Liegenschaft Marienleuchte parallel zum Steilufer in direkter Nachbarschaft zum Unterkunftsgebäude ausgeschrieben. Aufgrund der sicherheitstechnischen Anlagen im Gebäude wird eine Sicherheitsüberprüfung des Büros im Falle einer Beauftragung für das Dienst- und Erfassungsgebäude zwingend erforderlich sein.
Weitere Angaben sind der Projektbeschreibung zu entnehmen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121005065 eingestellt.
Neubau Dienst- und Erfassungsgebäude, Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fehmarn, Dstlg. Marienleuchte – Neubau Unterkunftsgebäude, Option Neubau Dienst- und Erfassungsgebäude - Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Hochstraße 61
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de