Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden Referenznummer der Bekanntmachung: E 5411-VI.3-2/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3
E-Mail:
Fax: +49 351446-1299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizbehörden
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Lieferung von Kopierpapier nach Auftragsvergabe im Rahmen des Umfangs entsprechend der Einzelaufstellung zu den Vertragsbedingungen (Anlagen 05 bis 07 jeweils Blatt c) der Ausschreibungsunterlagen) an die teilnehmenden sächsischen Justizbehörden.
Für die verschiedenen Papiersorten werden drei Lose gebildet.
Beschafft werden
- Los 1 - 32.368.500 Blatt weiß DIN A4/A3
davon
a) 32.335.000 Blatt DIN A4
b) 33.500 Blatt DIN A3
- Los 2 - 1.107.500 Blatt farbig DIN A4
davon
a) 952.500 Blatt DIN A4 (hell)
b) 155.000 Blatt DIN A4 (intensiv)
- Los 3 - 612.500 Blatt Recycling DIN A4/A3
davon
a) 500.000 Blatt DIN A4 weiß
b) 5.000 Blatt DIN A3 weiß
c) 107.500 Blatt DIN A4 farbig
Für den Fall, dass ein erhöhter Bedarf an Kopierpapier bei den teilnehmenden sächsischen Justizbehörden im Vertragszeitraum eintritt, können Nachbestellungen auf Abruf erfolgen. Die Höhe ist auf max. 10 % der bezuschlagten Menge des jeweiligen Loses beschränkt.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, zu den jeweiligen Liefermengen, zu erschwerten Lieferbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
weißes Kopierpapier DIN A4/DIN A3
Justizbehörden in Sachsen
Lieferung von 32.335.000 Blatt weißem Kopierpapier A4 (80g/m²) und 33.500 Blatt weißem Kopierpapier A3 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 5 Blatt a bis c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11. August 2023 sind 100 Blatt weißes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. E 5411-VI.3-2/23 zu senden.
farbiges Kopierpapier (weiße Grundlage) DIN A4
Justizbehörden in Sachsen
Lieferung von 1.107.500 Blatt farbigem Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 6 Blatt a bis c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11. August 2023 sind 100 Blatt hellgelbes A4-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. E 5411-VI.3-2/23 zu senden.
Kopierpapier Recycling (weiß und farbig) DIN A4/DIN A3
Justizbehörden in Sachsen
Lieferung von 500.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) und 5.000 Blatt weißem Recycling-Kopierpapier A3 (80g/m²) sowie 107.500 Blatt farbigem Recycling-Kopierpapier A4 (80g/m²) an sächsische Justizbehörden. Auf Anlage 7 Blatt a bis c wird verwiesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11. August 2023 sind 100 Blatt weißes Recycling-Papier A4 sowie 100 Blatt hellgelbes A4-Recycling-Papier zur Überprüfung der Angebotsangaben und der Einhaltung der Mindestanforderungen und eine Farbtabelle kostenfrei an das Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.3, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zum Az. E 5411-VI.3-2/23 zu senden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben die Anlage 4 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur
Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit
• Registergericht und HRA/HRB Nummer
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Angabe, ob als Hersteller oder Händler angeboten wird
Bietererklärung (Anlage 3), dass:
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
- einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
- der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Bieterangaben (Anlage 4)
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre sowie Umsatz bezüglich der angebotenen Leistungen in den letzten drei Jahren
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Bietererklärung (Anlage 3)
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das jeweilige Los
Bieterangaben (Anlage 4)
• Beschreibung des Know-how sowie der technischen Ausstattung, um die Leistung realisieren zu können
Eigenerklärung (Anlage 10)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Die in den Anlagen 5 bis 7 aufgeführten Mindestanforderungen für jede Papiersorte sind einzuhalten. Ein Hersteller- bzw. Händlerdatenblatt ist für jede Papiersorte vorzulegen (deutschsprachig). Zudem wird gebeten, vorhandene Zertifikate dem Angebot in Kopie beizufügen (deutschsprachig).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363