Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 23 061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 5
Ort: Bad Oldesloe
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI
Bad Oldesloe
Die Stormarnhalle ist die größte und am stärksten frequentierte Versammlungsstätte der Stadt Bad Oldesloe, und ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.
Alle Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Denkmalpflegeamt und den Urhebern vorabgestimmt. Feinabstimmungen sind noch vorzunehmen.
Die Halle ist gem. Baugenehmigung eine Mehrzweckhalle und Versammlungsstätte! mit einer BGF von 2.650m² und einem BRI von 16.310m³.
Nutzungen: Vereinssport, Schulsport, Sportturniere, Großveranstaltungen, Adventsmärkte, Handwerkermessen, Musikveranstaltungen, etc.
Auf der Tribüne befinden sich auf der Eingangsebene 209 Sitzplätze Festbestuhlung.
Im Zuge der Sanierung soll die Stormarnhalle auf die maximale Besucherzahl von 2.800 und somit zukunftsorientiert ausgerichtet werden.
Die Stormarnhalle ist gem. Baugenehmigung vom 29.05.1967 eine Mehrzweckhalle und wird für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt. Sie ist besonders geeignet für: Schulsport, Sportveranstaltungen, Konzerte, und Großveranstaltungen. große Versammlungen, große Feste und Musikveranstaltungen.
Die Stormarnhalle ist ein eingetragenes Kulturdenkmal.
Durch ihre hervorragende Lage direkt am Exer stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Die Halle wurde im Jahr 1965 - 1967 von den Architekten von Gerkan, Marg und Partner zusammen mit dem Projektpartner Klaus Nickels und dem Architekturbüro Herbert Schmedje geplant und von der Stadt Bad Oldesloe errichtet.
Im Jahr 2017 hat eine Brandverhütungsschau bei der Stormarnhalle ergeben, dass die Halle nicht mehr den aktuellen Vorschriften zum Brandschutz genügt und saniert werden muss.
Durch die Ausrichtung der Sanierungsplanung auf eine Maximalbelegung der Stormarnhalle durch bis zu 2.800 Personen soll die Halle als Versammlungsstätte zukunftsorientiert konzipiert neu werden.
Am 25.06.2021 hat das Land Schleswig-Holstein die Stormarnhalle mit der Bronzeplastik „Jüngling“ und der Freifläche als geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgenommen.
Alle baulichen Maßnahmen sind mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen.
Die geschätzten Gesamtkosten der KG 300 und 400 wurden mit einem Volumen von ca. 2.823.000 EUR brutto veranschlagt. Dabei entfallen auf die KG 300 ca. 1.630.500 € brutto und auf die KG 400 ca. 1.192.500 € brutto.
Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben.
Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Fachplanung gemäß §55 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen, umgesetzt haben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert, sofern kein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt, werden Verhandlungsgespräche durchgeführt.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006504 eingestellt.
Nach dem Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen – vgl. III.1.1) bis III.1.3) lt. Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
- Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
- Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
- Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
- Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
3) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gem. Formblatt „Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte“
Vorzulegen sind:
1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000 EUR für Personen sowie 300.000 EUR für Sachschäden / Vermögensschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Vorzulegen sind:
1) Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren (LPH 8 abgeschlossen), erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (jeweils Formblatt Referenzen II-1-1). Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen pro Leistungsbild einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.
2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
4) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen II-3). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen.
§ 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
- Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1.) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.08.1974 (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1)
2.) Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an zu stellen. Fragen werden bis zum 04.08.2023 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006504 veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
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