Weiterentwicklung Kampagne Arbeitgebermarke und Projekt ePM.SAX Referenznummer der Bekanntmachung: SK.13.1-0453/15/7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-10999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 351564-0
Fax: +49 351564-10999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung Kampagne Arbeitgebermarke und Projekt ePM.SAX
Weiterentwicklung der Kampagne zur Arbeitgebermarke des Freistaats Sachsen, insbesondere im Social-Media-Bereich, einschließlich der Weiterentwicklung des Karriereportals, der Kampagnenseite und des Bedienstetenportals sowie die Gestal-tung bzw. Konzeption von Werbemitteln und Marketingmaßnahmen einschließlich deren Umsetzung sowie Konzeption von interner Kommunikation und Maßnahmen zum Akzeptanzmanagement (im folgenden "Kampagne Arbeitgebermarke"), sowie Entwicklung eines Projektmarketings für das Projekt ePM.SAX einschließlich dessen Umsetzung, die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Akzep-tanz- und Veränderungsmanagement sowie die Entwicklung von Strategien für eine interne und externe Kommunikation im Projekt ePM.SAX (im folgenden "Kampag-ne ePM.SAX")
Dresden
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363