Stromlieferung an WKK Heide gGmbH LZ 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. - 39024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Esmarchstraße 50
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emp-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung an WKK Heide gGmbH LZ 01.01.2024 bis 31.12.2025
Abschluss von Stromlieferverträgen inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Los 1 Standort Heide
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschluss eines Stromliefervertrages inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Liefermenge: 4 GWh/a
Los 2 Standort Brunsbüttel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abschluss eines Stromliefervertrages inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Liefermenge: 1 GWh/a
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
-Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
- Eigenerklärung gemäß §§ 4 und 18 Abs. 3 Tariftreue-und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92,
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 04319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.