Neubau des Schulzentrums Heide-Ost, VE 38 Entwässerungskanalarbeiten, 32300196OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postelweg 1
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-heide.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Schulzentrums Heide-Ost, VE 38 Entwässerungskanalarbeiten, 32300196OV
Die Stadt Heide errichtet ein neues Schulzentrum. Es soll das Gymnasium Heide-Ost und die Gemeinschaftsschule Heide-Ost mit insgesamt bis zu 1.500 Schüler:innen beherbergen. Es ist als ein Neubau auf dem Gelände der bisherigen Sportaußenflächen konzipiert. Nach der Fertigstellung sind der Umzug der Schulen, der Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Errichtung von neuen Sportaußenflächen geplant. Bei dem neuen Gebäude handelt es sich um einen zusammenhängenden, freistehenden, dreigeschossigen Baukörper in größtenteils Stahlbeton-Fertigteilbauweise. Er ist nicht unterkellert, flach auf einer Fundamentplatte gegründet und mit einem Flachdach abgeschlossen. Die Gebäudeaußenhaut besteht ebenfalls aus Stahlbeton-Fertigteilen. Der gesamte Innenausbau sieht keine Abhangdecken vor. Alle haustechnischen Installationen sind in Sicht-Aufputz-Montage geplant.
Heide
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006376
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
Die Arbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die vom Güteschutz Kanalbau in der Beurteilungsgruppe AK 2 zertifiziert sind. Vergleichbare Zertifizierungen werden akzeptiert.
Die Rohrleitungsbauarbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die nach DVGW GW 301 in der Beurteilungsgruppe W 3:pe zertifiziert sind.
"Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006376
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf"
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
"Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121006376
oder unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
"Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an zu richten. Fragen werden bis zum 09.08.2023 08:45 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig. Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1 bis III.1.3 sowie III.2.1 bis III.2.2 genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen.
- Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
- Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
"
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Ort: Heide
Land: Deutschland