Dienstleistung zur Beförderung von von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau Referenznummer der Bekanntmachung: E 1420-VI.3-7/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 351446-1299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.sachsen.de/olg
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Beförderung von von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden in den Regionen Chemnitz und Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst den Abholservice der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorlage des Auftraggebers, bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands. Die Abholung hat von Montag bis Donnerstag nach Möglichkeit zwischen 13:00 und 16:00 Uhr und Freitag möglichst zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Die Dienststellenleiter können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren.
Unterauftragnehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag (montags bis samstags) an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem.§ 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Behörden nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird gem. § 178 Abs. 1 ZPO in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Behörden erfolgt nicht.
Bedingung: a) gültige Lizenz gemäß § 6 PostG
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Lizenznehmer anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, gemäß § 34 Satz 4 PostG).
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Los A Region Chemnitz
allgemeine Beschreibung II.1.4)
Los A Region Chemnitz (Landgericht Chemnitz mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Chemnitz, Landesjustizkasse Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Amtsgericht Aue-Bad Schlema mit Zweigstelle Stollberg, Amtsgericht Döbeln mit Zweigstelle Hainichen, Amtsgericht Freiberg mit Außenstelle, Amtsgericht Marienberg, Sächsisches Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht Chemnitz, Verwaltungsgericht Chemnitz, Sächsisches Landessozialgericht, Sozialgericht Chemnitz, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Waldheim, Ausbildungszentrum Bobritzsch)
Sendungsmenge insgesamt im Los A Region Chemnitz: 188.753 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los A Region Chemnitz kann der Anlage 8-Behördenverzeichnis entnommen werden.
Dies ist die zu wiederholende Ausschreibung zum Vergabeverfahren (hiesiges Az: E 1420-VI.3-2/23 )- 20233/S 051 149479, veröffentlicht am 13. März 2023; das Verfahren wurde in den Stand vor Bedarfsabfrage zurückversetzt.
Los B Region Zwickau
Allgemeine Beschreibung: siehe II.1.4
Los B Region Zwickau (Landgericht Zwickau mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Zwickau, Amtsgericht Zwickau mit Außenstellen, Amtsgericht Auerbach, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Plauen, Staatsanwaltschaft Zwickau mit Zweigstelle Plauen, Arbeitsgericht Zwickau, Justizvollzugsanstalt Zwickau)
Sendungsmenge insgesamt im Los B Region Zwickaus: 95.707 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los B Region Zwickau kann der Anlage 8 Behördenverzeichnis entnommen werden.
Dies ist die zu wiederholende Ausschreibung zum Vergabeverfahren (hiesiges Az: E 1420-VI.3-2/23 )- 20233/S 051 149479, veröffentlicht am 13. März 2023; das Verfahren wurde in den Stand vor Bedarfsabfrage zurückversetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Rechtsform
• Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, Fax, Handy, E-Mail)
• Angaben zu Unterauftragnehmern
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur gewerbsmäßigen Beförderung für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Zustellungen (Kopie der Lizenz ist dem Angebot beizufügen, siehe Anlage 3 - Bieterangaben). Bei jeglicher Veränderung oder Widerruf der Lizenz verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
• Erklärung, dass kein Lizenzentzugsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist
• Entgeltgenehmigung, nur vom Lizenznehmer anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 34 Satz 4 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 22. August 2023 einzureichen)
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Bietererklärung (Anlage 2), dass:
• über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist
• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
• die Ausschlusstatbestände gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen
• keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
• der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
• einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
• dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
• für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen
• dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Vergaben zur Folge haben kann
Bieterangaben (Anlage 3)
• Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 € für Vermögensschäden: Die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 € und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 € nicht unterschreiten. Der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen.
• Bei welchem Versicherungsunternehmen ist die Versicherung abgeschlossen, bzw. wird für den Fall des Zuschlages abgeschlossen? Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer (Anlage 7)
• Die Liste derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV).
Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
• Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Die Angaben/Erklärungen sind in der Anlage 2 - Bietererklärung-, in der Anlage 3 - Bieterangaben sowie in der Anlage 7 - Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu vermerken. Die Anlagen 2 und 3 sind dem Angebot beizufügen. Die Anlage 7 kann bereits bei Abgabe des Angebotes miteingereicht werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister und aus dem Gewerbezentralregister anfordern
Bietererklärung (Anlage 3)
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Postsendungen, dazu ist die Kopie der Lizenz einzureichen (siehe Anlage 3 Bieterangaben)
• Entgeltgenehmigung nur vom Lizenznehmer anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 34 Satz 4 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 22. August 2023 einzureichen) (siehe Anlage 3 Bieterangaben)
• Beschreibung des Betriebsablaufes und - organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen)
• Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?)
• Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Angaben zum Reklamationsmanagement
• Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung (Anlage 5)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a)
• Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet den Auftraggeber. Diesem muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag seinen Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG nachzukommen.
• Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1. November 2023 bis 31. Oktober 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertragsentwurfes). Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur registrierte Bietinteressenten eine automatische Benachrichtigung zu weiteren Informationen (z.B. Antwort auf Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen) im Verfahren erhalten.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363