Luftrettungsdienst für das Land Schleswig-Holstein
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Luftrettungsdienst für das Land Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Luftrettungsdienst Rendsburg
Raum Rendsburg
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen.
Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Rendsburg/Hohn eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben.
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Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat:
a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort;
b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten;
c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung;
d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals;
e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies können auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist;
f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes;
g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist;
h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche:
• Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
• Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen,
• Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz;
i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern;
j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern;
k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung;
l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH.
- Kriterium: Qualität des Konzeptes: 60 %
- Kriterium: Preis: 30 %
- Kriterium: Präsentation: 10 %
Luftrettungsdienst Niebüll
Raum Niebüll
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen.
Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Niebüll/Leck eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben.
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Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat:
a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort;
b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten;
c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung;
d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals;
e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist;
f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes;
g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist;
h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche:
• Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
• Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen,
• Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz;
i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern;
j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern;
k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie dieser Leistungsbeschreibung;
l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH ;
m) Durchführung von Primäreinsätzen mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderung für den Hubschrauberwindenbetrieb.
- Kriterium: Qualität des Konzeptes: 60 %
- Kriterium: Preis: 30 %
- Kriterium: Präsentation: 10 %
Luftrettungsdienst Hungriger Wolf
Gebiet von Hohenlockstedt
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über einen noch neu zu errichtenden Luftrettungsstandort im Gebiet von Hohenlockstedt „Flugplatz Hungriger Wolf“ und die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen.
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Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat:
a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort;
b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten;
c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung;
d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals;
e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist;
f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes;
g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist;
h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche:
• Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
• Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen,
• Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz;
i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern;
j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern;
k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung;
l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH.
- Kriterium: Qualität des Konzeptes: 60 %
- Kriterium: Preis: 30 %
- Kriterium: Präsentation: 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
4. Versicherung: Eigenerklärung zum Bestehen der in der Leistungsbeschreibung geforderten Versicherungen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht besteht, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
5. Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
6. Angaben von drei einschlägigen Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Leistungsumfangs, des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber.
7. Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
8. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
9. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in anliegender Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
10. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
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Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe III.2.2 Bedingungen für die Konzessionsausführung und siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.
Höchstzahl: maximal 3 pro Los
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio und die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 700 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Dienstleistungskonzession sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 05. August 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. September 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
12. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
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Präsentationen finden voraussichtlich in der 42. -44. KW 2023 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518