Consultingleistungen zur weiteren Umsetzung eines Business-Intelligence-gestützten Berichtswesens (BI) Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2023-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 20
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Consultingleistungen zur weiteren Umsetzung eines Business-Intelligence-gestützten Berichtswesens (BI)
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (nachfolgend: AG) beabsichtigt die Beauftragung eines Unternehmen mit Consultingleistungen zur Dienstleistungsunterstützung im Rahmen des fortwährenden Aufbaus, der Weiterentwicklung und technischen Umsetzung eines Business-Intelligence-gestützten Berichtswesens (BI). Die zu erbringenden Leistungen sind im Zeitraum ab Zuschlag bis zum 30.06.2024 zu erbringen. Der AG behält sich das einseitige Optionsrecht vor, den Vertrag um den Zeitraum 01.07.2024 - 31.12.2024 zu verlängern.
99085 Erfurt
Der AG nimmt als Gemeinschaftsforstverwaltung sowohl die Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Hoheit über den Gesamtwald als auch die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes auf privatrechtlicher Dienstleistungsbasis wahr. In diesem Aufgabenumfeld soll der Auftragnehmer (AN) mit Consultingleistungen zur Dienstleistungsunterstützung im Rahmen des fortwährenden Aufbaus, der Weiterentwicklung und technischen Umsetzung eines Business-Intelligence-gestützten Berichtswesens (BI) beauftragt werden.
Bieter haben die Preise für die optionale Verlängerung im Angebot zwingend mit anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Consultingleistungen zur weiteren Umsetzung eines Business-Intelligence-gestützten Berichtswesens (BI)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 15.06.2023, 9:00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.