Generations- und Jugendpräventionshaus zur Sicherung der Arbeitskräfte von morgen in Keula Referenznummer der Bekanntmachung: V 2023/29
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 100
Ort: Krauschwitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde.krauschwitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generations- und Jugendpräventionshaus zur Sicherung der Arbeitskräfte von morgen in Keula
Im Zuge der Sicherung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge plant die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L. den Umbau der alten „Hüttenbaude“ zu einem Mehrzweck-gebäude mit Schwerpunkt der Nutzung zur präventiven Jugendarbeit. Die weiterführenden Informationen basieren auf Grundlagen der abgeschlossenen Entwurfs-planung. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn in 08/2024 und den Nutzungsbeginn in 10/2026 vor. Es steht ein Gesamtbudget von 3,429 Mio. EUR brutto über alle Kostengruppen zur Verfügung. Für das Bauvorhaben wurde eine Förderung gemäß RL InvKG vorgesehen. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Ziel der Gemeinde Krauschwitz ist die Entwicklung eines Soziokulturellen Zentrums am Standort der alten „Hüttenbaude“, Geschwister-Scholl-Straße 7 in Krauschwitz. Das Erdgeschoss soll für Messen und Ausstellungen genutzt werden können, aber auch Vereine des Ortes sollen hier ihren Platz finden. Im Untergeschoss werden verschiedene Vereine zur präventiven Jugendarbeit ihre Räumlichkeiten finden. Die Haustechnik wird ebenfalls im UG angeordnet. Das Gebäude befindet sich in zentraler Lage in Krauschwitz und hat Zugangsmöglichkeiten; von Norden über den Parkplatz des Ärztehauses in der Geschwister-Scholl-Straße 3, hier ist der Höhenunterschied ca. 2,16 m, von Süden von der Straße. Am Barbaraturm hier ist der Zugang ebenerdig. Das Haus grenzt westlich an das Betriebsgelände der Keulahütte und liegt hier direkt am Fluss Legnitzka mit dem Sägemühlteich. Östlich grenzt die Heideapotheke direkt an das Gebäude. […] Die Räume im Untergeschosse sollen für eine aktive Nutzung als Aufenthaltsräume saniert werden. Hier sind verschiedene Anpassungen in der Raumstruktur notwendig. Im Zuge der Maßnahme erfolgt eine energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle. Ebenfalls ist der Einbau einer barrierefreien Toilette im Erdgeschoss geplant. Durch das neue Treppenhaus ergibt sich eine verbesserte Erschließung der einzelnen Nutzungseinheiten.
[…]“ Weitere Anforderungen und Hinweise zum Projekt entnehmen Sie bitte der Anlage B. Die Kostenberechnung der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L. beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276, Stand Juni 2021 von ca. 2,882 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Sofern erkennbar ist, dass der wirtschaftliche Rahmen überschritten wird, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es ist vorgesehen, das Vergabeverfahren spätestens in der 47. KW. 2023 durch Beschlussfassung und Zuschlagserteilung zu beenden. Im Anschluss an das Verfahren ist innerhalb von drei Wochen ein Auftaktgespräch mit allen Planungs- und Prozessbeteiligten in der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L. geplant. Der konkrete Termin wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauablauforganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet mit der Inbetriebnahme in 10/2026. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Krauschwitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 4 bis 6 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 7 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 4 bis 6 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Brandschutz-konzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 6; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 6; - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 7 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grund-leistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Fortschreibung Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 7 ff. - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 7. - Fortführung eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 sowie Ausführungen zur Projektorganisation) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Einzelreferenz (Formblatt 3) sowie das Kriterium „Projektorganisation“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenz „Umbau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 3) 18,00 von 36,00 Punkten; Projektteam (formlos) 18,00 von 36,00 Punkten; Höchstpunktzahl: 36,00 von 36,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Grundleistungen:
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Beauftragung folgender Besonderer Leistungen erfolgt optional gemäß Vertrag:
Stufe 1:
- Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 4 bis 6
- Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 6
- Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner
Stufe 2:
- Fortschreibung Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 7 ff.
- Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 7
- Fortführung eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
Krauschwitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 4 bis 6. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: - Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), - LPH 8: ingenieur-technische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 sowie Ausführungen zur Projektorganisation) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Einzelreferenz (Formblatt 3) sowie das Kriterium „Projektorganisation“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenz „Umbau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 3) 18,00 von 36,00 Punkten; Projektteam (formlos) 18,00 von 36,00 Punkten; Höchstpunktzahl: 36,00 von 36,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Die Beauftragung folgender Besonderer Leistungen erfolgt optional gemäß Vertrag:
- LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
- LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3) i.V. Anlage 15 HOAI
Krauschwitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 4 bis 6 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 7 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsan-spruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 4 bis 6 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: - Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 7 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 sowie Ausführungen zur Projektorganisation) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Einzelreferenz (Formblatt 3) sowie das Kriterium „Projektorganisation“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenz „Umbau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 3) 18,00 von 36,00 Punkten; Projektteam (formlos) 18,00 von 36,00 Punkten; Höchstpunktzahl: 36,00 von 36,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 und 5) i.V. Anlage 15 HOAI
Krauschwitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 4 bis 6 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 7 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 4 bis 6 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungs-phasen 7 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 sowie Ausführungen zur Projektorganisation) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Einzelreferenz (Formblatt 3) sowie das Kriterium „Projektorganisation“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenz „Umbau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 3) 18,00 von 36,00 Punkten; Projektteam (formlos) 18,00 von 36,00 Punkten; Höchstpunktzahl: 36,00 von 36,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11
Krauschwitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 6 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 7 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 6 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 6 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 7 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungs-nachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung (Formblatt 3 sowie Ausführungen zur Projektorganisation) in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die geforderte Einzelreferenz (Formblatt 3) sowie das Kriterium „Projektorganisation“ gemäß dem nachfolgenden Maßstab gewertet: Referenz „Umbau eines Gebäudes […]“ (Formblatt 3) 18,00 von 36,00 Punkten; Projektteam (formlos) 18,00 von 36,00 Punkten; Höchstpunktzahl: 36,00 von 36,00 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Beauftragung folgender Besonderen Leistungen erfolgt optional:
- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weiter Informationen sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewer-bergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe/ Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Aus-schlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforde-rungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbe-zeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 5 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtver-sicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,25 Mio. Euro (Los 1), 250 TEuro (Los 2 bis 4) bzw. 100Teuro (Los 5) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.07.2022 ausgestellt worden sein.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,25 Mio. Euro (Los 1), 250 TEuro (Los 2 bis 4) bzw. 100Teuro (Los 5) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.07.2022 ausgestellt worden sein.
Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3): Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat: 1. Einzelreferenz: Umbau eines Gebäudes mit gleicher Komplexität (Formblatt 3): Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 bis 5, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (KG 300): mindestens 1,5 Mio. € brutto. Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung (KG 300): mindestens 1,0 Mio. € brutto
Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung: mindestens 200 T€ brutto. Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung: mindestens 200 T€ brutto. Los 5: Leistungen der Freianlagenplanung, mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11 HOAI, Bruttobaukosten (KG 500) mindestens 125 T€ brutto. Als Mindestanforderung gilt: - Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.07.2018, - Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vor-hergehender Darstellung). Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant.
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 2. Projektorganisation (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 5 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams ent-sprechend Punkt III.2.3 der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: - Projektleiter (Mindestanforderung), - Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung), - Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8), - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Arbeitgebers sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Einzelreferenz: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.07.2018, Losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
Projektorganisation: Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: - Projektleiter, - Stellvertretender Projektleiter
§ 75 Abs. 1 - 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter: www.evergabe.de. Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 03.08.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 10.08.2023, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teil-nahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.