12-KSP-23-037; Dachdecker - GST 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-037; Dachdecker - GST 2. Bauabschnitt

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4581
Fax: +49 41214502-94581
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

12-KSP-23-037; Dachdecker - GST 2. Bauabschnitt

Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-23-037; Dachdecker - GST 2. Bauabschnitt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45261210 Dachdeckarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dachdecker- und Klempnerarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 332 523.56 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45261214 Bitumendachdeckarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden.Der Neubau ist in einen 3-geschossigen (1.BA) und einen 2-geschossigen (2.BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2-geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden.Die Leistung umfasst das Herstellen der notwendigen Dachdecker- und Klempnerarbeiten für den Ersatzneubau im 2. BA. Das Dach wird als Flachdach mit extensiver Dachbegrünung ausgebildet. Auf dem Dach des zweigeschossigen Traktes sollen zwei Lüftungsanlagen montiert werden. Im Bereich der Mensa wird das Dach als Trapetzblech auf bauseitigen Stahlbeton-FT-Bindern ausgeführt. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 20.04.2023 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis und im Angebotsschreiben (Formblatt 213) einzutragen. Ohne das Angebotsschreiben und das LV muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.Bitte reichen Sie Ihre ausgefüllte GAEB-Datei möglichst mit dem Angebot ein, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Deutsche eVergabe geführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 061-181000
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GfB Pinneberg GmbH
Ort: Pinneberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 332 523.56 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig – Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023

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