Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2023 02-0005-6

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leg-thueringen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landesentwicklungsgesellschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz 2023 bis 2027

Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2023 02-0005-6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz im Zeitraum 07/2023 - 06/2027

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 403 711.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Hauptort der Ausführung:

04617 Rositz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gutachterleistungen zum Grundwassermonitoring mit Teilleistungen zur Aufbereitung und Auswertung der im Rahmen der Überwachung Grund- und Oberflächenwasser erhobenen Messdaten sowie gutachterliche Bewertung (Halbjahres- und Jahresberichte) und Übertragung der Daten in das FIS Gewässer, Gutachterleistungen zur Messnetzpflege und Messnetzoptimierung sowie fachgutachterliche Beratung des Auftraggebers, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungskonzept zur vorgesehenen Projektabwicklung / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck in der Präsentation / Kompetenzvermittlung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 062-184168
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: IGK 2023 02-0005-6
Bezeichnung des Auftrags:

Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz 2023 bis 2027

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arcadis Germany GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 403 711.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 403 711.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.

Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de. Telefonische oder per E-Mail eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Angebote sind elektronisch in Textform mit Unterschrift und leserlicher Darstellung des Unterzeichnenden oder elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur einzureichen. Hierzu besteht ein Wahlrecht.

Wir weisen darauf hin, dass die Abfragen der Unternehmen zur Erteilung zusätzlicher Informationen (Bieterfragen) rechtzeitig zu stellen sind. Gemessen am vorläufigen Schlusstermin für den Eingang der Angebote endet die Auskunftsfrist daher am 04.05.2023. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, Auskünfte auch nach Ablauf der Frist zu erteilen.

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234; E-Mail: ; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023

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