Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2023 02-0005-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz 2023 bis 2027
Gutachterleistungen im Grundwassermonitoring des ÖGP Rositz im Zeitraum 07/2023 - 06/2027
04617 Rositz
Gutachterleistungen zum Grundwassermonitoring mit Teilleistungen zur Aufbereitung und Auswertung der im Rahmen der Überwachung Grund- und Oberflächenwasser erhobenen Messdaten sowie gutachterliche Bewertung (Halbjahres- und Jahresberichte) und Übertragung der Daten in das FIS Gewässer, Gutachterleistungen zur Messnetzpflege und Messnetzoptimierung sowie fachgutachterliche Beratung des Auftraggebers, weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister nicht älter als 12 Monate (Kopie) nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates bzw. Eigenerklärung mit Begründung, weshalb keine Eintragung notwendig ist.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von jeweils mind. 1,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert, in Kopie, nicht älter als 1 Jahr oder Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in dieser Höhe abgeschlossen wird;
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern;
5. Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß nachgekommen wird.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Der Mindestumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, beträgt im Durchschnitt 500.000,00 EUR.
1. Liste mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner, Inhalte der erbrachten Leistungen, Auftragszeitraum und Auftragswert über mindestens drei innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich ausgeführte vergleichbare Unternehmensreferenzen (Gutachterleistungen Grundwassermonitoring);
2. Eigenerklärung zur Struktur des Unternehmens/der Unternehmen (Unternehmensorganisation, Muttergesellschaft, Firmenverbund) (Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.);
3. namentliche Benennung des Projektleiters, des Hauptbearbeiters sowie des als Vertretung vorgesehenen Personals, Darstellungen von Referenzen vergleichbarer Leistungen und Qualifikationsnachweise;
4. Nachweis mind. einer vorhandenen GeODin-Lizenz im Unternehmen/der Bietergemeinschaft;
5. Liste mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner, Inhalte der erbrachten Leistungen, Auftragszeitraum und Auftragswert über mindestens zwei innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich ausgeführte Unternehmensreferenzen mit Einbindung von GeODin-Datenbanken und GIS-Bearbeitung;
6. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Vergleichbare Unternehmensreferenzen mit folgenden Anforderungen:
- Altlastenstandort mit mindestens 30 Grundwassermessstellen
- Altlastenstandort mit vergleichbaren Kontaminanten (Mind. BTEX, MKW, PAK und SCAP)
2. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Altlastenuntersuchung/-sanierung, einen Studienabschluss und Erfahrung in der Projektleitung sowie in der gutachterlichen Planung/Begleitung eines Grundwassermonitorings nachweisen und über die Qualifikation als Sachverständiger nach § 36 GewO (Sachgebiet Altlasten) und/oder als Sachverständiger nach § 18 BBodSchG (Sachgebiete: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer und/oder Sanierung) verfügen.
3. Der Hauptbearbeiter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Altlastenuntersuchung/-sanierung, einen Studienabschluss und Erfahrung in der gutachterlichen Planung/Begleitung eines Grundwassermonitorings nachweisen.
4. Projektleiter und Hauptbearbeiter müssen zudem Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten (Gutachterleistungen Grundwassermonitoring an Altlastenstandort mit mind. 30 Grundwassermessstellen, Grundwassermonitoring an Altlastenstandort mit vergleichbaren Kontaminanten (mind. BTEX, MKW, PAK und SCAP über alle Referenzen) ) nachweisen.
5. Nachweis über einen Probenehmerlehrgang Grundwasser für ein Projektteammitglied
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB als aktuelle Eigenerklärung;
2. Vorliegen des unterschriebenes Formblattes „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“;
3. falls eine Bietergemeinschaft vorliegt, hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234 VHB);
4. soweit erforderlich, Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235 VHB);
5. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer einschließlich Haftungserklärung, falls der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt;
6. insofern zutreffend: In Fällen, in denen ein Unternehmen ein Angebot sowohl als Mitglied einer Bietergemeinschaft als auch als Einzelbieter abgibt (Mehrfachbewerbung), hat dieses Unternehmen in einer Eigenerklärung nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bieter und die Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bieter, die sich an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligen. Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen mit eigenen Angeboten am Verfahren beteiligen, so haben diese Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb zwischen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden die betreffenden Bieter und Bietergemeinschaften ebenso vom weiteren Verfahren ausgeschlossen;
7. Da die technischen Leistungen und die Gutachterleistungen zum Grundwassermonitoring 2023 bis 2027 etwa zeitgleich ausgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit, dass ein Unternehmen für beide Leistungsbilder das wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Da eine derartige Doppelbeauftragung aus inhaltlichen Gründen nicht möglich ist (u.a. aufgrund der Übernahme der Fremdüberwachung durch den Gutachter), muss der Bieter vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung abgeben, welcher der beiden Aufträge erteilt werden soll. Eine Beauftragung beider Leistungsbilder erfolgt durch den AG grundsätzlich nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de. Telefonische oder per E-Mail eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Angebote sind elektronisch in Textform mit Unterschrift und leserlicher Darstellung des Unterzeichnenden oder elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur einzureichen. Hierzu besteht ein Wahlrecht.
Wir weisen darauf hin, dass die Abfragen der Unternehmen zur Erteilung zusätzlicher Informationen (Bieterfragen) rechtzeitig zu stellen sind. Gemessen am vorläufigen Schlusstermin für den Eingang der Angebote endet die Auskunftsfrist daher am 04.05.2023. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, Auskünfte auch nach Ablauf der Frist zu erteilen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234; E-Mail: [gelöscht]; Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Der Antrag ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 2 bleibt unberührt.