Neubau Feuerwache Freital - Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: NFW_Proj. H 30/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dresdner Straße 56-58
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabe- und Auftragswesen
E-Mail:
Fax: +49 3516476-4851
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freital.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Freital - Elektroplanung
Neubau Feuerwache Freital - Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 6
01705 Freital
Die Große Kreisstadt Freital plant den Neubau einer Feuerwache mit insgesamt 12 Stellplätzen. Für das Bauvorhaben mit einer BGF von rund 4.800m² wurden Gesamtkosten in Höhe von 13,5 Mio. € brutto auf Basis von BKI-Kennwerten und der BGF ermittelt. (KG 300: 6,72 Mio. €; KG 400: 2,2 Mio. €; Stand März 2021; Grobkostenschätzung).
Das Baugrundstück befindet sich gegenüber der bestehenden Feuerwehr auf den dazugehörigen Freiflächen auf den Grundstücken "Am Glaswerk" und "Am Glaswerk 3". Nutzer der neu zu errichtenden Feuerwache sind neben der Freiwilligen Feuerwehr Döhlen Hauptamtliche Feuerwehrkräfte. Es ist geplant die Baumaßnahme bis 2028 zu realisieren.
Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage des §74 Vergabeverordnung (nachfolgend VgV genannt) 2016 als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §17 VgV 2016 durchgeführt.
Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens ist das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 ff HOAI, für die Leistungsphasen 1-9. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit Leistungen der Leistungsphasen 1-4. Der weitere Abruf der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Die vertraglichen Grundleistungen sind dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bieter aus den Bewerbern erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).
Es werden max. 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet. Die Formale Prüfung erfolgt gemäß der Punkte Nr. 1.01 bis 1.07 sowie 2 sowie der zwei Referenzen der beiliegenden Matrix "Eignungskriterien". Die Einreichung von mehr Referenzen als genannt führt nicht zum Ausschluss, gewertet werden jedoch nur die geforderten Mindestreferenzen.
Auswahlkriterien und deren Wertung:
1. Bei einer der eingereichten Referenzen handelt es sich um eine Rettungs- oder Feuerwache.
Ja= 2 Pkt.; Nein= 0 Pkt.
2. Bei einer der eingereichten Referenzen war der Auftraggeber ein öffentlicher gemäß §99 GWB.
Ja= 2 Pkt.; Nein= 0 Pkt.
3. Eine der eingereichten Referenzen wird in die Honorarzone III oder höher gem. §56 HOAI eingestuft.
Ja= 2 Pkt.; Nein= 0 Pkt.
4. Bei einer der eingereichten Referenzen betragen die Baukosten (KG 300+400) mindestens 8,0 Mio. EUR (netto)
Ja= 2 Pkt.; Nein= 0 Pkt.
Stufenweise Beauftragung entsprechend der Vertragsbedingungen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der
Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
1.) Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der
LPH 8 des 2.BA.
2.) Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist zugelassen wer einen Abschluss als Ingenieur in Elektrotechnik oder Informationstechnik bzw. ein äquivalenter Studienabschluss (MSc) mit einer Studiendauer von mind. 4 Jahren in einer der o.g. Studienrichtungen nachweisen kann. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortlichen Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hierfür ist das Formular Teilnahmeantrag zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zur ergänzen.
1) Angaben zum Bewerber:
Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens, Angabe des vorgesehenen Projektleiters.
Art der Teilnahme: Angabe Einzel- oder Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.
2) Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV
Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bewerber ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden
eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
3) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerber/Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
4) Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
5) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV.
6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
7) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Hierfür ist das Formular Teilnahmeantrag zu verwenden und ggf. durch entspreche Nachweise/Unterlagen zu ergänzen.
Der Bewerber weist zwei Referenzprojekte für die Technische Gebäudeausrüstung mit folgenden Mindestbedingungen nach:
- Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 56 HOAI
- es wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gem. §53 HOAI erbracht
- die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2016
- die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Bekanntmachung
- durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI erbracht
- die Baukosten (KG 300+400) betragen mindestens 5,0 Mio. Euro (netto)
Bei mindestens einer der Referenzen wurde die Anlagengruppe 6 gem. §53 HOAI erbracht.
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Die Vollmacht ist beizufügen.
Hinweis: Fehlende Erklärungen und Nachweise führen aus formellen Gründen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Auftraggeber weist hiermit darauf hin, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das Formular zum Teilnahmeantrag (auch Bewerberbogen genannt) zu verwenden, vollumfänglich in Textform auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen und den benötigten Unterlagen ergänzt elektronisch einzureichen. Eine Unterschrift sowie der Firmenstempel sind nicht notwendig. Alle notwendigen Anlagen sowie Nachweise sind separat beizulegen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) o. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch über das Vergabeportal evergabe.de. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen werden nicht berücksichtigt.
Das Honorarangebot und die Präsentation ist erst zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens nach Einladung der ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe einzureichen. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern.
Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Nicht weiter berücksichtigt werden allgemeine Werbebroschüren / Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie Angaben, die über die geforderten hinausgehen.
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei Bewerbergemeinschaft (BG) sind die entsprechenden Felder im Formular Teilnahmeantrag auszufüllen.
Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften (BG): Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.