Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs und Sanitärartikeln Referenznummer der Bekanntmachung: 114-H 4522/22/1-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brückenstraße 10
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351827-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsf.sachsen.de/
Postanschrift: Brückenstraße 10
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351827-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsf.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs und Sanitärartikeln
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungs- und Sanitärartikeln in Teilmengen an Dienststellen des Freistaates Sachsen für die Jahre 2024 und 2025
Reinigungsmittel und Seifen
Sachsen
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Reinigungsmitteln und Seifen in Teilmengen an die Dienststellen des Freistaates Sachsen für die Jahre 2024 und 2025
Handtücher und Toilettenpapier
Sachsen
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Handtücher und Toilettenpapier in Teilmengen an die Dienststellen des Freistaates Sachsen für die Jahre 2024 und 2025
Müllsäcke und Müllbeutel
Sachsen
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Müllsäcke und Müllbeutel in Teilmengen an die Dienststellen des Freistaates Sachsen für die Jahre 2024 und 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifikat der Präqualifizierungsdatenbank AV-PQ oder folgende 2 Einzelnachweise:
1. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen),
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten
(befindet sich in den Vergabeunterlagen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zertifikat der Präqualifizierungsdatenbank AV-PQ oder folgende 2 Einzelnachweise:
1. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen),
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, Referenzliste von wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen, vgl. BB Nr. 7, Verzeichnis und Erklärung betreffend Bietergemenischaft, vgl. BB Nr. 6,
weitere Erklärungen: Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen).
Referenzliste von wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen.
weitere Erklärungen: Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen (befindet sich in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363