SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE52 Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: VE52
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399233
Fax: +49 4561399287
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE52 Gebäudeautomation
Es wird die Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus eines Schulcampus in Oldenburg in Holstein ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
BACNET-IP kommunizierende SPS-Systeme zur Gebäudeautomation mit 8 Automationsschwerpunkten, direkter KNX-Schnittstelle, Vorbereitung zur Aufschaltung auf eine GLT via BACNET-IP, ca. 430 physikalische Datenpunkte.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
-für die gesamte Leistung
- auch ohne Hauptangebot
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamfelde
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 22929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.